Birgel

Landwirt verliert Klage gegen Wasserschutzgebiet

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Ein Landwirt aus der Vulkaneifel ist mit seiner Klage gegen ein vorläufig ausgewiesenes Wasserschutzgebiet in Birgel gescheitert. Laut der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz darf rund um drei Trinkwasserbrunnen weiterhin keine Gülle ausgebracht werden. Der Bauer wollte erreichen, dass er seine Felder in diesem Gebiet wieder düngen darf. Das Verbot gefährde seine Existenz. Das Grundwasservorkommen zu schützen, habe aber Vorrang vor den Interessen des Landwirtes, so das Gericht. Hintergrund ist, dass die drei Brunnen in Birgel mit Nitrat belastet sind. Die Obere Wasserbehörde des Landes hatte daher vor zwei Jahren angeordnet, hier vorläufig ein Wasserschutzgebiet auszuweisen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte dies. Denn es geht davon aus, dass hier auch endgültig ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird. Die Verbandsgemeindewerke Gerolstein rechnen damit spätestens 2023.

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SWR