Eigentlich wollten sich die Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Trier in diesen Tagen erstmals persönlich der Öffentlichkeit vorstellen. Wegen der derzeitigen Corona-Lage ist das erstmal verschoben. In einer Pressemitteilung zieht das Gremium eine erste Bilanz seiner Arbeit. Fünfmal habe man sich seit dem Sommer für mehrere Stunden getroffen, heißt es in der Mitteilung.
Kommission will Studie in Auftrag geben
Als Grundlage für die Aufarbeitung will die Kommission eine Studie in Auftrag geben, um eine erste Übersicht über das Ausmaß von Missbrauchsfällen im Bistum zu bekommen. Wer die Studie erstellen wird, soll im Laufe der Woche bekannt gegeben werden. Danach gehe es an die Bewertung, so der Vorsitzende Gerhard Robbers.
"Ich hoffe, dass wir vorläufige aber valide Ergebnisse in unserem ersten Zwischenbericht Mitte-Ende 2022 präsentieren können."
Opferinitiative Missbit fordert mehr Tempo
Die Opferinitiative "MissBit" begrüßt grundsätzlich die neue Studie. Im Vergleich zu den Bistümern Köln und München-Freising hätte eine solche Studie in Trier aber schon längst in Arbeit sein müssen, so ein Sprecher von "MissBit".
"Bischof Ackermann versteckt sich hinter der Kommission. Wenn es ihm wirklich ernst wäre mit einer zügigen Aufarbeitung, hätte er so eine Studie für das Bistum schon längst in Auftrag geben können."
Keine Schwerpunkte bei der Aufarbeitung
"MissBit" kritisiert auch, dass die Studie zunächst nur einen Gesamtüberblick über die Missbrauchsfälle im Bistum geben solle. Bei der Einsetzung der Kommission hieß es beispielsweise noch, dass unter anderem Fälle während der Amtszeit von Bischof Stein vorrangig zu untersuchen seien.
208 Betroffene haben sich bislang gemeldet
148 Hinweise auf Beschuldigte hatte das Aktenstudium für die sogenannte MHG-Studie im Bistum Trier ergeben. Seit 2010 haben sich 208 Betroffene beim Bistum gemeldet. Drei Einzelfälle hat die Kommission bereits näher untersucht. Die unabhängige Kommission besteht aus Fachleuten aus Wissenschaft und Justiz sowie Betroffenen, die zunächst für drei Jahre ernannt wurden.