Vorwurf des Totschlags

Zweijähriger stirbt: Freund der Mutter gesteht die Tat

Stand

Ein 20-Jähriger aus Trier hat am Freitag vor Gericht gestanden, den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin so schwer geschlagen und geschüttelt zu haben, dass das Kind später starb.

Es sei ihm nicht gelungen, das schreiende Kind seiner Lebensgefährtin zu beruhigen, ließ der Angeklagte am Freitag im Landgericht Trier über seinen Anwalt erklären. "In einer immer mehr überschäumenden Wut" habe er den Zweijährigen mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen und später auch heftig geschüttelt. Die Tat passierte am 25. Juli 2024.

Das Kleinkind wurde durch die Schläge so schwer verletzt, dass es eine Hirnschwellung erlitt und Anfang September im Krankenhaus starb. Der 20-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt.

Ein 20-jähriger Mann muss sich wegen Totschlags eines zweijährigen Kindes vor dem Landgericht Trier verantworten. Er soll den Sohn seiner Freundin so schwer misshandelt haben, dass das Kind starb.
Der 20-jährige Angeklagte mit seinem Anwalt vor dem Landgericht Trier.

Angeklagter konsumierte Cannabis

Der Mann sei mit der damaligen Lebens- und Wohnsituation überfordert gewesen, las dessen Verteidiger in einer Erklärung vor. Er lebte mit seiner Lebensgefährtin und deren zwei kleinen Kindern (zwei und sechs Jahre) erst seit wenigen Wochen in Trier zusammen. Zudem war die Freundin schwanger von ihm. 

Vor dem Tattag habe der Angeklagte wochenlang erheblich Cannabis konsumiert: Als er auf den Zweijährigen allein aufgepasst habe, sei er "übernächtigt und rastlos" gewesen, sagte der Anwalt. Er habe die Situation "immer weniger im Griff" gehabt.

Kind verliert nach Schlägen Bewusstsein

Als das Kind bewusstlos geworden sei, habe der 20-Jährige "schlagartig gemerkt, was er angerichtet habe", so das Geständnis des Angeklagten, das sein Anwalt vortrug. Er habe im Bad noch versucht, das leblose Kind mit Abduschen wieder zu Bewusstsein zu bekommen, was aber nicht gelang. Er habe eine Bekannte zu Hilfe gerufen und dann den Notruf abgesetzt.

Am Tattag hatte die Lebensgefährtin morgens mit dem älteren Kind die Wohnung verlassen, um zu einer Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zu gehen. Sein Mandant bedauere zutiefst "die schreckliche Tat", sagte sein Anwalt. Ihm sei bewusst, dass es dafür "keinerlei Entschuldigung" gebe. 

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Arzt sagt als Zeuge vor Gericht aus

Der Arzt, der den zweijährigen Jungen im Mutterhaus zuerst behandelt hat, sagte, er habe wegen der gravierenden Verletzungen des Kindes mit einer Hirnschwellung sofort den Verdacht gehabt, es handele sich um einen Fall von häuslicher Gewalt und Misshandlung. Er habe die Polizei informiert. Zunächst habe der Angeklagte noch angegeben, der Junge sei ihm beim Spielen aus Versehen aus dem Arm auf den Boden gefallen. Doch solche Verletzungen könnten nur durch harte Schläge und heftiges, langes Schütteln entstehen, so der Arzt.

Polizeibeamte sagen als Zeugen aus

Polizeibeamte, die nach der Tat die Wohnung des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin als Tatort untersuchten, hatten sofort das Jugendamt informiert. Die Wohnung sei extrem verwahrlost und zugemüllt gewesen. Fotos wurden im Gerichtssaal gezeigt. In allen Zimmern hätten Müllhaufen gelegen, benutzte Windeln und Essensreste, die Bettwäsche der Kinder sei sehr schmutzig gewesen. So eine Umgebung sei eine Gefahr für die Kinder.

Psychiatrischer Gutachter: Angeklagter voll schuldfähig

Der psychiatrische Gutachter sagte am Freitag im Gericht, der Angeklagte sei voll schuldfähig. Er sei zwar intellektuell eingeschränkt, aber nicht so sehr, dass es sich um eine psychische Krankheit handele. Auch sein Drogenkonsum habe sich nicht so gravierend ausgewirkt, dass er den Angeklagten in seiner Schuldfähigkeit einschränke.

Angeklagter sprach am Prozessbeginn über sein Leben

Am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, sprach der 20-jährige Angeklagte nach Fragen des Richters nur einsilbig über sein bisheriges Leben, das von vielen Brüchen geprägt ist. Er sagte, er sei in Bremen aufgewachsen. Eine Lehre als Kfz-Mechatroniker habe er abgebrochen, danach habe er verschiedene Jobs in Supermärkten gehabt, nirgendwo hielt er es länger als ein paar Monate aus. Er habe seit seinem 14. Lebensjahr Drogen konsumiert, erst Cannabis, später Ecstasy und Kokain. Er und seine Lebensgefährtin hätten regelmäßig gekifft.

Verteidiger bittet Gericht um Absprache

Der Verteidiger des Angeklagten hat zu Beginn der Verhandlung am Dienstag das Gericht um eine sogenannte Verständigung gebeten. Die Verhandlung wurde dafür unterbrochen. Danach sagte der Richter dem Angeklagten, falls er ein umfassendes Geständnis ablege, könne er mit einer Strafe nach Jugendstrafrecht von sechs bis sieben Jahren Gefängnis rechnen.

Das Urteil in dem Prozess soll am 31. Januar gesprochen werden. Vorher sagen noch die Mutter und der Vater des getöteten zweijährigen Jungen als Zeugen aus. Laut Gericht geht es dabei vor allem darum, welche Folgen das Verbrechen an ihrem Kind noch heute für sie hat. Auch eine Ärztin gibt noch ein Gutachten zu den Verletzungen des kleinen Jungen ab. In vergleichbaren Gerichtsverfahren in Deutschland sind Angeklagte zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

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SWR