Ein Wirt aus Trier soll im seinem Vereinsheim "Hitlers Original Apfelstrudel" angeboten haben. Deswegen steht der Gastronom nun vor Gericht.  (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Prozess wegen Volksverhetzung in Trier

Fünf Monate auf Bewährung für "Hitler-Apfelstrudel"

Stand
AUTOR/IN
Christian Altmayer

Das Amtsgericht in Trier hat einen ehemaligen Gastwirt wegen Volksverhetzung durch die Werbung für einen "Hitler-Apfelstrudel" verurteilt.

Das Gericht verhängte eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Mann als Bewährungsauflage 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Gastwirt hatte am Vereinsheim der Kleingartenanlage Trier-Ost eine Werbetafel mit dem folgenden Angebot beschriftet: "Original Hitlers Apfelstrudel/Sieg Heil/8,88 Euro". Auf der Rückseite war laut Anklageschrift auch von "Judenblut" und "Gas" die Rede. Der Vorfall ereignete sich am 23. April 2021.

Zeuge hat Schild fotografiert

Die Staatsanwaltschaft Trier sah darin "eine gezielte Herabsetzung jüdischer Menschen" und eine Volksverhetzung. Der Mann habe "eine Formulierung gewählt, die die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nicht nur zitiere und billige, sondern in ihrer Unmenschlichkeit noch zu übertreffen suche."

Erfahren haben die Ermittler von dem Vorfall nach eigenen Angaben durch einen Zeugen, der das Schild fotografiert habe. Der Wirt habe es in dessen Beisein beschriftet. Laut Staatsanwaltschaft als "Provokation".

Inzwischen betreibt der Gastronom das Vereinsheim in Trier-Ost nicht mehr.

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