Insgesamt gab es 227 Verfahren gegen Kunden des illegalen Rechenzentrums für kriminelle Geschäfte im Darknet in Traben-Trarbach. Da es aber keine Ermittlungsansätze zur Identifizierung der Kunden gab, seien die meisten eingestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Bei einigen Verfahren seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Am Montag soll Urteil fallen gegen die Betreiber des Bunkers
Im Cyberbunker-Prozess vor dem Landgericht Trier wird am Montag (13. Dezember) das Urteil erwartet. Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung mehrere Jahre in einem alten Bunker ein Rechenzentrum für illegale Webseiten betrieben zu haben. Laut Anklage haben sie sich der Beihilfe zu mehr als 240.000 Straftaten strafbar gemacht. Die unterirdische Anlage war Ende September 2019 in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden.
Ab 16. Dezember weitere Verhandlung vor Landgericht Trier
Das größte Folgeverfahren aus dem Komplex Cyberbunker sei das Verfahren gegen die Betreiber der Plattform "DarkMarket" gewesen, sagte Angerer. Die Plattform war im Januar 2021 als einer der weltweit größten Handelsplätze im Darknet ausgehoben worden.
Hier müssen sich ein Mann und eine Frau vom 16. Dezember an vor dem Landgericht Trier verantworten: Über "DarkMarket" soll mit Drogen, Falschgeld sowie mit gestohlenen und gefälschten Kreditkarten gehandelt worden sein. Mindestens 320.000 Geschäfte im Wert von mehr als 140 Millionen Euro wurden laut Anklage abgewickelt.
Aus dem Verfahren zum "DarkMarket" ist laut Angerer wiederum die Operation "Dark HunTOR" hervorgegangen, in der weltweit rund 150 Festnahmen erfolgten. Die Aktion richtete sich gezielt gegen Anbieter und Käufer auf Darknet-Plattformen, also Online-Marktplätzen für illegale Waren.
Das Darknet ist ein versteckter Teil des Internets - dort können sich Nutzer weitgehend abgeschottet und anonym bewegen. Angerer sagte, es sei derzeit nicht absehbar, ob es zu weiteren Anklagen kommen werde.