Eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, hieß es am Ende für einen Mann, der die AfD-Politikerin Beatrix von Storch vor knapp zwei Jahren bei einer AfD-Veranstaltung in Daun mit Fäkalien beschmutzt hatte.
(SWR Aktuell Sendung vom 25. August 2023)
Laut Urteil hatte er sich damit der gemeinschaftlichen Körperverletzung schuldig gemacht - aber auch der gemeinschaftlichen üblen Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens. Denn er hatte die Politikerin durch seine Aktion lächerlich gemacht.
Video nach Angriff auf AfD-Politikerin veröffentlicht
Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung von einer gemeinschaftlichen Tat aus, weil der Mann die Aktion nicht allein geplant und durchgeführt hatte. Eine Frau hatte im Vorfeld den Hundekot besorgt und ihm gegeben. Ein anderer Mann filmte die Attacke mit seinem Smartphone und lud die Bilder später im Internet hoch.
Der Standpunkt in unserer Sendung Schärfere Gesetze bei Angriffen auf Politiker?
Dass Gewalt im politischen Raum nicht geht, dieser Konsens wird aktuell attackiert. Können schärfere Gesetze hier etwas bewirken?
Beide wurden dafür jeweils zu einer Geldstrafe verdonnert. Die Frau muss demnach 20 Euro à 30 Tagessätze zahlen und der Mann die gleiche Summe à 60 Tagessätze. Grund: Der Mann war mehrfach vorbestraft und die Frau nicht.
Politischer Protest gegen die AfD
Alle drei Angeklagten räumten ihre Tat vor Verhandlungsbeginn ein und zeigten Reue. Sie würden so etwas nicht nochmal machen, hieß es. Sie hätten auch nicht die AfD-Politikerin bloßstellen wollen.
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Ziel der Aktion sei es gewesen, die AfD-Veranstaltung an sich zu stören. Die drei Angeklagten seien mit der Politik der AfD nicht einverstanden, weil sie teils rechtsextremes und nationalistisches Gedankengut verbreite. Das hätten sie mit dieser Aktion unterbinden wollen.