Der Angeklagte kam mit seiner Frau ins Gericht. Der JVA-Beamte wirkte auf der Anklagebank wie ein gebrochener Mann. Er sagte, er habe seit sein Betrug aufgeflogen sei, große psychische Probleme, leide unter Angstzuständen. Die ganze Sache sei ihm entglitten und über den Kopf gewachsen.
Bestellsystem der JVA Wittlich für Betrug genutzt
Der Beamte hatte im Sozialdienst des Gefängnisses unter anderem die Aufgabe, den Gefangenen die Bestellung von Waren zu ermöglichen. Sie mussten dafür ein Formular ausfüllen, in dem die Waren und der Preis vermerkt waren. Mit Wissen der JVA erledigte der Beamte die Bestellungen von seinem privaten Wohnsitz aus und band auch seine Ehefrau mit ein. Sie nutze als Sammelbestellerin den Vorteil, die Portokosten zu sparen. Zunächst berechnete der Beamte den Gefangenen nur das ersparte Porto, dann machte er es sich zur Gewohnheit, pro Bestellung immer ein paar Euro zusätzlich auf den Preis aufzuschlagen.
Er räumte ein, dass er bei Warenbestellungen von Gefängnisinsassen zwischen fünf und 71 Euro zusätzlich abgerechnet hatte. Den tatsächlichen Preis der Waren erfuhren die Gefangenen nicht. Die Betrugsfälle hatten sich laut Anklage über einen Zeitraum von drei Jahren ab 2015 erstreckt. Insgesamt hatte der Mann 3.500 Euro in die eigene Tasche gesteckt.
Vorzeitiger Ruhestand wegen Betrugsvorwürfen
Der 60-Jährige war seit 1984 Justizvollzugsbeamter im Wittlicher Gefängnis. Als sein Betrug aufflog, wurde er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ein Gefangener in Wittlich, der als Wirtschaftsjurist wegen Betrugs in Wittlich in Haft war, hatte Verdacht geschöpft. Der Mann sagte als Zeuge im Gericht aus, er habe bemerkt, dass er für juristische Bücher immer mehr zahlte als im Geschäft. Schließlich habe er Anzeige erstattet.
Drogenscanner schlug Alarm Frau soll Drogen in Wittlicher JVA geschmuggelt haben
Die Kriminalpolizei Wittlich hat am Donnerstag eine Frau festgenommen, weil sie synthetische Drogen in die Justizvollzugsanstalt Wittlich geschmuggelt haben soll.
Behält der Angeklagte seine Pension?
Mit dem Urteil einer Bewährungstrafe behält der Angeklagte vorerst seinen Pensionsanspruch als ehemaliger Beamter. Aber nach dem Prozess erwartet ihn ein Disziplinarverfahren. Je nach Ausgang des Verfahrens kann er dadurch immer noch seine Beamtenpension verlieren. Der Richter am Landgericht sagte, diese Entscheidung wolle er anderen überlassen.
JVA Wittlich ändert das Bestellsystem
Seit der Betrug des JVA-Beamten aufgeflogen ist, hat die JVA Wittlich ihr System der Warenbestellung geändert. Jetzt führt ein externer Dienstleister die Bestellungen aus, was dazu führt, dass die Gefangenen einen Aufschlag von etwa zehn Euro für ihre Bestellungen bezahlen müssen. Sie zahlen also wieder mehr als den tatsächlichen Preis.