Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe. Dieser habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter nicht mehr von Bedeutung waren.
Grundlage sei die Mitteilung eines ermittelnden Polizeibeamten gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen verzichtet habe.
Aufarbeitungskommissionen können nicht mehr damit arbeiten
Die Vernichtung des Materials aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdacht stehenden und verstorbenen Priesters Edmund Dillinger hatte für Empörung gesorgt, weil Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier sowie Opferverbänden diese Daten jetzt nicht mehr zwecks Auswertung zur Verfügung stehen. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6.850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.
MissBit mit scharfer Kritik an saarländischen Behörden
Die Opferinitiative MissBit übte, als bekannt wurde, dass das Beweismaterial vernichtet worden war, scharfe Kritik an den saarländischen Behörden und stellte damals die Frage, ob sie mit der Aufarbeitung von Missbrauch überfordert seien. Durch die übereilig angeordnete Vernichtung seien für Opfer und MissBit wichtige Belege verschwunden. Die Vernichtung sei ein Desaster.
MissBit beschäftigt sich seit Jahren mit Täternamen und Orten. MissBit argumentiert, man könne deshalb Bezüge herstellen und Strukturen aufdecken, die die ermittelnden Beamten aufgrund mangelnder Kenntnis kirchlicher Vertuschungsstrategien nicht erkennen könnten.
Staatsanwaltschaft Saarbrücken entschuldigte sich nach Bekanntwerden
Der saarländische Generalstaatsanwalt Manfred Kost entschuldigte sich für die Vernichtung von sichergestelltem Material im Fall Dillinger. Es sei im Hinblick auf die Aufarbeitung und Interessen von Opfern ein Fehler gewesen, teilte der Generalstaatsanwalt mit, kurz nachdem öffentlich geworden war, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Beweismaterial vernichten hat lassen.