Nach Angaben der Polizei hatten der 17-Jährige und sein Freund im Internet eine einfache Anleitung zum Bau von Böllern gefunden. Auch die dafür erforderlichen Chemikalien haben sie im Internet bestellt.
Polizei kam mit Durchsuchungsbeschluss
Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind Hersteller und Vertreiber solcher Chemikalien aber seit einigen Jahren verpflichtet, bei solchen Bestellungen eine Meldung an das Bundeskriminalamt zu machen. Das hatte in diesem Fall zur Folge, dass die Polizei den Jugendlichen mit einem Durchsuchungsbefehl einen Besuch abstattete.
Im Schlafzimmer des 17-Jährigen fanden die Beamten dann fast vier Kilo Chemikalien, die nach Angaben der Polizei ausgereicht hätten, ein ganzes Haus in die Luft zu sprengen.
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Kein Strafverfahren
Die Hobby-Chemiker hatten jedoch Glück: Weil die Chemikalien nocht nicht vermischt worden sind, müssen sie jetzt nicht mit einem Strafverfahren rechnen.
Nach Mitteilung der Polizei wurden die beiden Jugendlichen aber im Beisein der staunenden Eltern auf die erheblichen Gefahren im Umgang mit solchen Chemikalien hingewiesen. Demnach gebe es jedes Jahr bundesweit zahlreiche Schwerverletzte durch das amateurhafte Hantieren mit solchen Stoffen.