Herman X. im Cyberbunker-Prozess (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Landgericht Trier lehnt Antrag ab

Chef des Traben-Trarbacher Cyberbunkers bleibt in Haft

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Andreas Adam

Der Betreiber des Cyberbunkers von Traben-Trarbach wird nicht nach der Hälfte der Haftzeit auf freien Fuß kommen. Das Landgericht Trier hat heute den Antrag von Herman X. abgelehnt.

Als der Niederländer Herman X. im Dezember vergangenen Jahres vom Landgericht Trier wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, saß er bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft.

Im September 2019 hatten Ermittler zugeschlagen und sein Computer-Rechenzentrum in einem ehemaligen Bunker oberhalb des Moselstädtchens Traben-Trarbach ausgehoben.

Seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft

Weil Herman X. und mehrere Mitangeklagte in dem sogenannten "Cyberbunker" eine technische Plattform für kriminelle Geschäfte u.a. mit Drogen im Darknet betrieben haben sollen, verhängte das Landgericht Trier 2021 nach einem Mammutverfahren mehrere Haftstrafen. Die höchste davon für Herman X. Er bekam fünf Jahre und neun Monate.

Die damaligen Verteidiger von Hermann X. hatten auf Freispruch plädiert. Es habe sich um ein normales Rechenzentrum gehandelt, so die Anwälte damals. Wenn dieses für illegale Geschäfte, zum Beispiel Drogenhandel, genutzt worden sei, dann habe X. nichts davon gewusst oder sogar mit den Behörden kooperiert.

Seit mehr als drei Jahren sitze sein Mandant inzwischen in Untersuchungshaft und habe mehr als die Hälfte des nicht rechtskräftigen Urteils verbüßt, sagte nun der neue Rechtsanwalt von Herman X. Außerdem werde sich das Revisionsverfahren noch bis weit ins nächste Jahr hineinziehen.

Landgericht Trier entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung

Daher habe er beantragt, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, damit Herman X. gegen Auflagen auf freien Fuß kommen könne. Das Landgericht Trier befasste sich damit am Montagnachmittag in nichtöffentlicher Sitzung.

Herman X. habe dabei u.a. angeboten, seinen Wohnsitz in Deutschland zu beziehen, er habe angeboten, dass seine Lebensgefährtin mit dem vierjährigen Kind zu ihm nach Deutschland zieht und sei auch bereit gewesen, eine hohe Kaution zu hinterlegen, sagte sein neuer Rechtsanwalt dem SWR.

Das Landgericht habe dies jedoch abgelehnt, u.a. weil dennoch Fluchtgefahr bestehe. Dies könne er nicht nachvollziehen und werde dagegen Beschwerde einlegen, so der Rechtsanwalt. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte dem SWR, dass sich X. weiter in Untersuchungshaft befinde. Das Gericht habe den Haftbefehl weder aufgehoben noch außer Vollzug gesetzt. Das Landgericht selbst äußerte sich nicht dazu. Eine Sprecherin verwies darauf, dass es sich um eine nichtöffentliche Sitzung gehandelt habe.

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