Deutsche Doggen nebeneinander auf der Wiese (Foto: IMAGO / blickwinkel)

Verwaltungsgericht Trier hat entschieden

Nach Beiß-Attacke auf andere Hunde: Zwei Doggen als gefährlich eingestuft

Stand

Die Doggen einer Hundehalterin aus der Eifel hatten zwei andere Hunde gebissen. Die Behörde stufte die Hunde daraufhin als gefährlich ein. Dagegen wehrte sich die Halterin - zu Unrecht.

Im April vergangenen Jahres hatten die Doggen der Hundehalterin zwei Hunde angegriffen und gebissen. Ein Hund starb dadurch, der andere wurde lebensbedrohlich verletzt.

Doggen wurden als "gefährliche Hunde" eingestuft

Die Verbandsgemeinde Gerolstein stufte die Hunde daraufhin als gefährlich ein und ordnete an, dass sie sichergestellt und in einer Tierpension verwahrt werden. Aus der Tierpension wurden die Doggen gestohlen. Die Polizei erwischte danach den Lebensgefährten der Frau beim Spazierengehen mit den Doggen, die wieder andere Hunde bissen. Daraufhin ordnete die Verbandsgemeinde erneut an, die Hunde sicherzustellen.

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"Bei den Bissen handelt es sich um eine absolut übertriebene Reaktionen der beiden Doggen."

Gericht: Kein artgerechtes Verhalten

Nur wenn es sich bei dem Biss ausschließlich um eine Reaktion des Hundes auf einen Angriff oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten handele, sei ein Beißvorfall ausnahmsweise "gerechtfertigt". Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Bei den Bissen handele es sich um eine übertriebene Reaktionen der beiden Doggen, die kein artgerechtes Verteidigungsverhalten gezeigt hätten.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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