Im vollbesetzten Gerichtssaal staunten viele nicht schlecht, als die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte. Die Betrugsmasche der drei Angeklagten, die sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Trier verantworten müssen, klingt fast zu skurril, um wahr zu sein.
Sie sollen mit dieser Masche aber einen Mann aus dem Landkreis-Trier Saarburg um fast 100.000 Euro betrogen haben.
Verklebte Geldbündel sollten "entpuppt" werden
Dafür sollen die Angeklagten dem mutmaßlichen Opfer zunächst falsche Geldscheine gezeigt haben, die zu einem Bündel verklebt waren. Was der Angeklagte offenbar nicht wusste: Es handelte es sich um Falschgeld.
Die Angeklagten hatten den Geschädigten aber offenbar davon überzeugt, dass diese zusammengeklebten Scheine nur noch "entpuppt" werden müssten, um zu "normalem" Bargeld zu werden. Ähnlich also wie ein Schmetterling, der aus einem Kokon schlüpft.
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Angeklagte sollen fast 100.000 Euro erbeutet haben
Die Staatsanwaltschaft erklärte diesen Trick so: Mit Hilfe von bestimmten Chemikalien und dem Hinzugeben von echten Geldscheinen sollen die Angeklagten die verklebten Geldbündel voneinander gelöst haben. Mit dieser Masche hätten die Angeklagten dann vorgegeben, das Geld vermehren zu können.
Der Geschädigte soll den Angeklagten insgesamt 97.000 Euro für den Schwindel gegeben haben. Das echte Geld des mutmaßlichen Opfer hätten die Tatverdächtigen dann heimlich durch weiteres Falschgeld ausgetauscht und behalten.
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Tatverdächtige in Untersuchungshaft
Später sei dem Mann der Schwindel jedoch bewusst geworden, so die Staatsanwaltschaft. Als die Bande ihrem Geldgeber weiteres Geld entlocken wollte, wurden die drei Männer festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Bande mit dem sogenannten "Wash-Wash-Trick" eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen wollte. Einer der Männer ist laut Gericht bereits vorbestraft, alle drei sitzen derzeit in Untersuchungshaft.
Zum Motiv der drei 34, 44 und 57 Jahre alten Männer gibt es bisher keine Angaben. Sie wollen sich nach Angaben ihrer Verteidiger erst in der nächsten Sitzung zu den Vorwürfen einlassen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 12. Mai geplant.