Kommunen und Kreise in der finanziellen Klemme

Warum die ADD deutlich mehr Haushalte beanstandet als letztes Jahr

Stand

Manche Kommunen und Kreise in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer finanziellen Klemme. Laut ADD wurde ein Viertel der bei ihr eingereichten Haushalte abgelehnt.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat in diesem Jahr bereits elf Haushalte von Kommunen und Kreisen "global beanstandet", d.h. in der eingereichten Fassung abgelehnt. Das entspricht einem Viertel der Haushalte, für die die ADD als obere Kommunalaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständig ist, d.h. der Bezirksverband, die 24 Landkreise, die zwölf kreisfreien Städte sowie die acht großen kreisangehörigen Städte. Für Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und sonstige kreisangehörige Kommunen sind die unteren Kommunalaufsichten der Kreisverwaltungen zuständig.

Fehlbeträge laut ADD exorbitant gestiegen

Für das Haushaltsjahr 2024 war laut ADD kein einziger Basishaushalt "global beanstandet“ worden. Dass dies in diesem Jahr anders ist, liege an den teilweise exorbitant gestiegenen Fehlbeträgen, d.h. dass es Defizite in den Planungen gebe und dass die Kommunen und Kreise laut ADD nicht alle Möglichkeiten nutzten, ihre Einnahmen zu erhöhen und ihre Ausgaben zu senken.

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Man sei sich auch bewusst, so die ADD auf Nachfrage, dass es Bereiche gebe, die von kommunaler Seite nicht oder beschränkt beeinflussbar seien, z.B. wenn der Bund ihnen Aufgaben auferlegt. Dies lasse die ADD bei ihren Ermessenerwägungen einfließen, hieß es. Die Haushalte müssten ausgeglichen sein. Erweise sich das als objektiv unmöglich, müsse das Defizit auf ein akzeptables Maß begrenzt werden.

Kommunen und Kreise beklagen immer höhere Lasten

Mit der Begründung, dass nicht alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden, wurde z.B. der Haushalt 2025 des Kreises Vulkaneifel abgelehnt. Der Vulkaneifelkreis hält der Auffassung der ADD aber entgegen, dass er die zwingend zu erledigenden Aufgaben mit der aktuellen Finanzausstattung einfach nicht bewältigen könne. Dazu gehörten z.B. Ausgaben für Tageseinrichtungen für Kinder, Leistungen zur sozialen Teilhabe, Erziehungshilfe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von insgesamt mehr als 30 Millionen Euro. 

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Und was passiert, solange eine Kommune keinen genehmigten Haushalt hat? Dann unterliege die Gemeinde den rechtlichen Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung, so die ADD. Dies sei insbesondere in §99 der Gemeindeordnung geregelt. Die Gemeinde hat dann nur noch einen sehr engen finanziellen Spielraum. Außer für ihre Pflichtaufgaben darf die Gemeinde dann kaum noch Geld ausgeben

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SWR