Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage nicht benachteiligt werden dürfen. Der Gesetzgeber muss ihren Schutz sicherstellen. Geklagt hatte unter anderem eine Juristin aus Rheinland-Pfalz.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage nicht benachteiligt werden dürfen. Der Gesetzgeber muss ihren Schutz sicherstellen. Geklagt hatte unter anderem eine Juristin aus Rheinland-Pfalz.