Die entsprechende Änderungsverordnung ist am Dienstag in Kraft getreten. Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden. Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Des Weiteren gelten die Regelungen zum Besuchsrecht – ein Besucher pro Bewohner pro Tag beziehungsweise zwei Besucher, wenn sie aus einem Haushalt stammen – bis zum 10. Februar weiter.
Mehr als 100 Kreise und Städte betroffen
Zurzeit liegt der Inzidenzwert bei etwa 110 Kommunen, wie den Städten Speyer und Pirmasens oder den Kreisen Neuwied und Kaiserslautern, teils deutlich über dem Landesdurchschnitt. Für Altenheime in diesen Regionen gilt ab sofort die Testpflicht für Besucher. Für Mitarbeiter solcher Heime galt sie schon länger. Um auch Besucher zu testen, fehlte vielen Heimen das nötige Personal. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte daher vor Weihnachten angekündigt, den Altenheimen mit Personal aus einer neu gegründeten Kriseneinheit auszuhelfen.
Kritik von Seniorenheimen in der Westpfalz Verpflichtende Corona-Tests in Heimen "ein Kraftakt"
Ab sofort gilt in Alten- und Pflegeheimen in bestimmten Regionen eine Corona-Testpflicht für Besucher. Die Heime in der Westpfalz stöhnen schon jetzt unter der Last der Arbeit. mehr...
Auch die verpflichtende Testung von Mitarbeitenden der Einrichtungen wurde verlängert. Dabei bleibt die Regelung bestehen, dass die Testung mit Antigen-Schnelltests in allen Pflegeheimen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal pro Woche durchzuführen ist. Liegt die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, deren Sieben-Tages-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Testungen zwei Mal wöchentlich durchzuführen.
Bätzing-Lichtenthäler verweist auf Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen
"In unseren Alten- und Pflegeheimen ist es jüngst in Folge des allgemein sehr hohen Infektionsgeschehens leider zu teils schweren Corona-Ausbrüchen gekommen. Da die dort lebenden Menschen zur Hochrisikogruppe gehören, wird das Land weiterhin alles unternehmen, diese Menschen besonders zu schützen", sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).
"Die nun getroffenen Regelungen stellen dabei mildere und letztlich sinnvollere Mittel im Verhältnis zu beispielsweise Besuchsverboten dar, wie sie leider im Frühjahr 2020 nötig waren. Denn es gilt auch weiterhin: Der Schutz vor Corona umfasst nicht nur den Schutz vor dem Virus, sondern auch den Schutz vor sozialer Isolation“, so die Ministerin.