Shoppen gehen in der Pandemie - theoretisch ist das unmöglich. Denn laut der geltenden Corona-Regeln dürfen im Lockdown nur Drogerien und Supermärkte öffnen. Aber dort gibt es oft auch Spielzeug, Kleidung oder Küchengeräte. Ein Traditionskaufhaus in Frankenthal fand das unfair und erwirkte jetzt seine Teilöffnung.
Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz Einkaufsmärkte dürfen auch Kleidung und Spielzeug verkaufen
Zwei Geschäfte im nördlichen Rheinland-Pfalz dürfen trotz Corona-Lockdowns vorläufig ihr gesamtes gemischtes Warensortiment anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Eilverfahren entschieden. mehr...