Hintergrund des Zwists: Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte mitgeteilt, dass die Polizei in einzelnen Fällen bei Ermittlungen die Gästedaten von Restaurants genutzt hat. Dies sei nach den rechtlichen Regelungen des Bundes möglich, so das Ministerium.
"Völlig falsches Signal"
Der FDP-Abgeordnete Steven Wink sagte dem SWR, die Gästelisten dienten grundsätzlich der Corona- und nicht der Verbrechensbekämpfung. Wenn die Behörden anfingen, die Corona-Daten für sich zu nutzen, bestehe unter anderem die Gefahr, dass Menschen beim Restaurantbesuch künftig falsche Angaben machten.
Ähnlich argumentiert die Grünen-Abgeordnete Pia Schellhammer. Die Kontaktdaten dienten der Eindämmung der Pandemie. Es wäre ein völlig falsches Signal, wenn die Polizei zur Strafverfolgung pauschal auf die Gästelisten zugreifen könne, sagte Schellhammer.
"Datenschutz darf Ermittlungen nicht erschweren"
Anders CDU-Fraktionschef Christian Baldauf. Er spricht sich dafür aus, die Daten auch bei Delikten wie einem Handtaschenraub zu nutzen. Jedes Opfer einer Straftat leide. Datenschutz sei wichtig, er dürfe aber "nicht dazu führen, dass Ermittlungen in Strafverfahren erschwert oder die Überführung des Täters vielleicht sogar verhindert werden", sagte Baldauf dem SWR. Die Forderung der Datenschützer, dass die Daten nur bei schwerwiegenden Delikten genutzt werden dürfen und unter Richtervorbehalt gestellt werden müssten, lehne er grundsätzlich ab.
Seit Mitte Mai müssen Gäste unter anderem in Restaurants Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen, damit bei einer Corona-Infektion Kontaktpersonen informiert werden können. Die Wirte sind verpflichtet, die Daten nach einer gewissen Zeit zu löschen bzw. Aufzeichnungen zu vernichten.