Frist endet am 31. Januar

Grundsteuererklärung für manche in RLP schwer zu schaffen

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Alle, die ein Haus, eine Wohnung oder ein Stück Land besitzen, müssen an die Grundsteuererklärung denken. Denn die Frist zur Abgabe endet am 31. Januar. Wie schwierig das für manche ist, zeigt das Beispiel eines Winzers aus Kobern-Gondorf.

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Eigentümer in Rheinland-Pfalz müssen ihre Erklärung zur neuen Grundsteuer abgeben. Das ist manchmal komplizierter als gedacht. Was Sie rund ums Ausfüllen beachten müssen.

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