Stattdessen wird bei steigenden Inzidenzien die Anzahl von Ungeimpften mit Tests beschränkt, zum Beispiel in Geschäften oder Restaurants. Das hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Ministerratssitzung am Dienstag bekannt gegeben. Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht folgendes vor:
Drei Warnstufen geben Auskunft
Seit Sonntag gelten drei Leitindikatoren, nach denen sich das neue Warnsystem ausrichtet. Diese Indikatoren sind die Infektionsinzidenz, die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivstationen. Für jeden der drei Leitindikatoren gibt es Schwellenwerte. Die Warnstufe 1 gilt bei niedrigen Werten automatisch, die Stufen 2 und 3 werden erreicht, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren auf dem jeweiligen Level sind. Derzeit gilt landesweit die Warnstufe 1.
Infektionsinzidenz
Warnstufe 1: bis 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - dieser Wert wird wie bisher für die einzelnen Kreise und Städte berechnet.
Warnstufe 2: über 100 bis 200 Neuinfektionen
Warnstufe 3: über 200 Neuinfektionen
Hospitalisierungsinzidenz
Warnstufe 1: weniger als 5 Covid-Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - dieser Wert wird jeweils für die fünf Versorgungsgebiete im Krankenhausplan des Landes berechnet (Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westpfalz, Trier)
Warnstufe 2: 5 bis 10 Covid-Krankenhausfälle
Warnstufe 3: über 10 Covid-Krankenhausfälle
Belegung der Intensivstationen
Warnstufe 1: weniger als 6 Prozent der verfügbaren Betten auf Intensivstationen von Covid-19-Patienten belegt
Warnstufe 2: 6 bis 12 Prozent
Warnstufe 3: mehr als 12 Prozent
Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte nach jeweiliger Warnstufe
Die Zahl der Ungeimpften, die mit Test bei Treffen im öffentlichen Raum zugelassen sind, sinkt mit jeder Warnstufe: von 25 auf 10 und schließlich auf 5. Für Geimpfte und Genesene gilt diese Beschränkung nicht, auch nicht für Kinder bis zu einem Alter von 11 Jahren:
Warnstufe 1: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 nicht-immunisierten Personen gestattet. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Personen erlaubt. Dass im öffentlichen Raum weniger nicht-geimpfte Personen zusammenkommen dürfen als bei Veranstaltungen, begründet das Gesundheitsministerium damit, dass Veranstaltungen ein strenges Hygienekonzept zugrunde liegt. Außerdem sei die Kontakt-Nachverfolgung besser möglich, da sich die Besucher registrieren lassen müssen.
Warnstufe 2: Es dürfen höchstens zehn ungeimpfte Personen zusammenkommen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 100 Personen erlaubt.
Warnstufe 3: Die erlaubte Personenanzahl von Ungeimpften liegt bei fünf. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 50 Personen erlaubt.
Wenn Maskenpflicht und Mindestabstände bei Veranstaltungen eingehalten werden, liegen die zulässigen Höchstzahlen für Veranstaltungen um ein Zehnfaches höher.
Corona-Warnampel steuert auch Maskenpflicht an Schulen
Die Maskenpflicht an Schulen wird nun auch über die Corona-Warnampel gesteuert:
Warnstufe 1: Maskenpflicht im Gebäude, aber nicht am Platz und im Freien
Warnstufe 2: Maskenpflicht in weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum
Warnstufe 3: Auch die Kleinen in der Grundschule müssen eine Maske im Unterricht tragen
Kirchen und Religionsgemeinschaften haben freie Wahl
Kirchen und Religionsgemeinschaften im Land können entweder an den bisherigen Regeln mit Maskenpflicht und Abstandsgebot festhalten oder ebenfalls den Impfstatus von Gottesdienstbesuchern prüfen - und dann mehr Menschen als bisher einlassen.
Am Arbeitsplatz erweiterte Testpflicht
Auch im Arbeitsleben wird nun in Rheinland-Pfalz zwischen Geimpften, Genesenen und sonstigen Beschäftigten unterschieden. Wer dem Arbeitsplatz länger als fünf Tage fernblieb und nicht immunisiert ist, unterliegt demnach bei der Rückkehr einer Testpflicht. Für Außengastronomie und den öffentlichen Personenverkehr gilt weiterhin, dass weder Test noch Impfnachweis erforderlich ist.
Was sagt die Hospitalisierungsrate aus?
Wichtigste alternative oder ergänzende Kennziffer ist die Hospitalisierungsrate. Die "Sieben-Tage-Inzidenz der hospitalisierten Fälle", wie sie offiziell beim Robert Koch-Institut (RKI) heißt, gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in ein Krankenhaus gebracht wurden.
Der Indikator wird vom RKI erst seit wenigen Wochen angegeben und basiert auf den Meldedaten der lokalen Gesundheitsämter. So sollen frühzeitig ein Anstieg von Covid-19-Erkrankungen nach einer Coronavirus-Infektion anzeigt und Informationen über die Auslastung der Krankenhäuser gegeben werden.
Welche Werte sind bei der Hospitalisierungsrate üblich?
Während bei der Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Monaten etwa Inzidenzen von 35, 50 und 100 als kritische Werte für die Kontrolle des Infektionsgeschehens galten, liegen die Werte der Hospitalisierungsrate deutlich niedriger:
Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt bezifferte am 6. September erstmals eine Hospitalisierungsinzidenz. Sie lag bei 1,7. Das bedeutet, in Rheinland-Pfalz wurden während der letzten sieben Tage pro 100.000 Menschen 1,7 Personen wegen einer Coronavirus-Infektion in ein Krankenhaus gebracht.
Den bundesweiten Wert gab das RKI in seinem Lagebericht am selben Tag mit 1,64 an. Der bisherige Höchstwert lag zur Weihnachtszeit 2020 bei 15,5. Zum Vergleich: Damals - noch vor Beginn der Impfungen - schwankte die Inzidenz in Rheinland-Pfalz zwischen 130 und 170.
Wie gehen andere Bundesländer mit der Hospitalisierungsrate um?
Andere Bundesländer berücksichtigen die Lage in den Krankenhäusern bereits. In Mecklenburg-Vorpommern gilt beispielsweise ein Ampelmodell, das neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten in Krankenhäusern sowie die Auslastung der Intensivstationen berücksichtigt. Die gleichen Leitindikatoren ziehen auch Niedersachsen und Berlin bei der Entscheidung über Einschränkungen und Lockerungen heran.
Die bayerische Krankenhaus-Ampel hingegen berücksichtigt nur noch die hospitalisierten Fälle und die Fälle in intensivmedizinischer Behandlung. In Brandenburg wiederum gilt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Corona-Verordnung weiterhin als Maßstab. Laut dem dortigen Gesundheitsministerium sind Faktoren wie die Auslastung von Krankenhäusern und Intensivstationen, der Anteil geimpfter Personen sowie die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten aber ergänzende Kriterien, die bei der Entscheidung über Regeln herangezogen werden.
Baden-Württemberg wiederum hatte sich bereits Mitte August von der Sieben-Tage-Inzidenz als alleinigem Kennwert verabschiedet und setzt seitdem verstärkt auf die 3G-Regel.
Welche Kritik gibt es an der Hospitalisierungsrate?
Der neue Indikator steht jedoch auch in der Kritik. So wird etwa zur Berechnung nicht der Zeitpunkt der Krankenhausaufnahme herangezogen, sondern das Meldedatum des positiven Testergebnisses. Bis eine Patientin oder ein Patient nach einer Infektion so schwer erkrankt, dass sie oder er in eine Klinik müssen, vergehen in der Regel einige Tage. Eine aktuelle Auswertung des Infektionsgeschehens ist so allein mit der Hospitalisierungsrate verlässlich nicht möglich - Nachmeldungen sind programmiert.