Die Änderungen im Überblick:
- Kürzere Kündigungsfristen für Abos und Verträge (1. März)
- Mehr Schutz für Insekten (1. März)
- Pause fürs Heckenschneiden (1. März)
- Ärztinnen, Ärzte und Behörden fragen nach Organspende (1. März)
- Grünes Kennzeichen für Roller (1. März)
- Corona: Lockerungen in Gastronomie, Diskos und bei Großveranstaltungen (4. März)
- Corona-Impflicht für Mitarbeitende in Heimen und Kliniken (15. März)
- Corona: Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen (20. März)
- Beginn der Sommerzeit (27. März)
Schluss mit überlangen Vertragsverlängerungen
Verträge für Streamingdienste, fürs Fitnessstudio oder den Stromanbieter: Wer ab dem 1. März 2022 einen neuen Vertrag abschließt, für den gelten künftig kürzere Kündigungsfristen. Nach der Mindestvertragslaufzeit können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb eines Monats kündigen und sind nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Ausgenommen sind hier Versicherungsverträge. Die Verbraucherzentrale gibt hier weitere Tipps für Abos und Verträge, die man wieder los werden will.
Besserer Schutz für Insekten
Jahr für Jahr verschwinden immer mehr Insekten - dabei sind sie für den Menschen und das Ökosystem unverzichtbar. Seit 2009 ist etwa ein Drittel aller Arten aus Wiesen und Wäldern in Deutschland verschwunden. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie der TU München (TUM). Ab dem 1. März sollen Lebensräume von Insekten besser geschützt werden. So werden etwa Streuobstwiesen und Trockenmauern als Biotope anerkannt. Hier wird der Einsatz von insektenschädlichen Bioziden, zum Beispiel von Holzschutzmitteln, eingeschränkt. In Naturschutzgebieten sind neue Straßenbeleuchtungen und leuchtende Werbeanlagen verboten. So sollen nachtaktive Insekten vor Lichtverschmutzung geschützt werden. Dem Naturschutzbund Nabu geht das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland aber nicht weit genug, der Verein fordert unter anderem ein Verbot von Insektiziden auch in Vogelschutzgebieten und ein deutlich schnelleres Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel als 2024.
Finger weg von der Hecke
Am 1. März startet die alljährliche Schonfrist für Hecken. Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken in Deutschland nur in den Wintermonaten (von Oktober bis Februar) stark geschnitten werden. Es drohen Bußgelder. Kleinere Schnittarbeiten sind aber auch im Frühling und Sommer erlaubt.
Wie stehen Sie zur Organspende?
Haben Sie Ihr Nein oder Ihr Ja in einem Organspendeausweis dokumentiert, damit im Zweifel Ihre Angehörigen nicht an Ihrem Sterbebett darüber nachdenken müssen? Ab März könnte es gut passieren, dass Sie beim Hausarzt oder der Hausärztin mit diesen Fragen konfrontiert werden. Denn das aktualisierte Transplantationsgesetz sieht das ab 1. März vor. "Das Thema Organspende ist zu wichtig und für die meisten Menschen mit so vielen Fragen - auch zu Krankheit und Tod - verbunden, dass ein Gespräch von wenigen Minuten kaum ausreichen wird", kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. 7,32 Euro gibt es für die Ärzte als Vergütung. Auch Behörden sollen zukünftig, etwa wenn Sie einen Führerschein ändern wollen oder einen neuen Pass beantragen, über die Organspende informieren. Das bundesweite Register, in das die Menschen ihre Haltung für oder gegen Organspende eintragen lassen können, startet dagegen doch nicht im März. Es verschiebe sich pandemiebedingt voraussichtlich auf Ende des Jahres, so das Bundesgesundheitsministerium.
Grünes Kennzeichen für Roller
Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Wer noch mit der bisherigen blauen Plakette herumfährt, macht sich strafbar.
Aktuelle Informationen Letztes Treffen "Corona-Bündnis" nach rund drei Jahren
Nach drei Jahren Corona sind fast alle Regeln außer Kraft, die Zahlen relativ niedrig. Im Vordergrund stehen nun die Folgen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Alle News dazu in unserem Blo
Corona-Lockdown für Clubs endet
Ab dem 4. März können Clubs und Diskotheken wieder öffnen - unter 2G plus-Bedingungen. In der Gastronomie und der Hotellerie gilt dann 3G - Zutritt für Genesene, Geimpfte oder Getestete. Fußballspiele und andere Großveranstaltungen sollen dann mit deutlich mehr Zuschauern stattfinden können als bisher erlaubt.
Impflicht für Beschäftigte in Heimen und Kliniken
Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Rheinland-Pfalz. Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wer den Nachweis nicht erbringt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Betretungsverbot für die Arbeitsstätte rechnen.
Ende der Homeoffice-Pflicht und viele Lockerungen
Nach dem 20. März sollen nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen gelten. Dazu gehört vor allem das Tragen medizinischer Masken. Die Homeoffice-Pflicht und die Testpflicht am Arbeitsplatz entfällt dann.
Beginn der Sommerzeit
Das frühere Aufstehen beginnt wieder: Am 27. März werden die Uhren von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Die dann geltende Sommerzeit bleibt bis zum letzten Wochenende im Oktober. Die Zeitumstellung ist schon seit Jahren umstritten. Eigentlich will die Europäische Union sie abschaffen - allerdings konnten sich die Mitgliedsländer bisher nicht darauf einigen, ob dann immer die Sommerzeit oder die Winterzeit gelten soll. Das hilft gegen den "Montagsblues" am 28. März.