Ein Smartphone, auf dem eine Werbung für das 9-Euro-Ticket zu sehen ist, wird vor eine Tram und einen Linienbus gehalten. Die Sondertickets sollen im Juni, Juli und August bundesweit Fahrten im Nah- und Regionalverkehr ermöglichen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Jörg Carstensen)

9-Euro-Ticket, Heizkostenzuschuss, Tankrabatt

Das ändert sich in RLP im Juni 2022

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Johanna Stein

Der Juni bringt einige Erleichterungen mit sich: Bahnfahren wird günstiger, Heizen bezuschusst und der lang ersehnte Tankrabatt kommt. Komplizierter wird es hingegen bei den Impfzertifikaten.

  1. Das 9-Euro-Ticket kommt
  2. Ein Heizkostenzuschuss für Geringverdienende
  3. Einfacher ausländische Führerscheine umschreiben
  4. Impfzertifikate laufen ab
  5. Pflicht zur Kennzeichnung ethanolhaltiger Arzneimittel
  6. Tankrabatt wird eingeführt

1. Das 9-Euro-Ticket kommt

Am 1. Juni soll das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt werden. Fahrgäste können damit drei Monate lang deutschlandweit für je neun Euro den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

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Inhaber von Monats- oder Jahreskarten sollen den Differenzbetrag zurückerhalten. An einer Lösung für Semester- oder Jobtickets wird noch gearbeitet. Das Ticket soll bundesweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr gelten. Von der Regelung ausgenommen sind der Fernverkehr, sowie Flix-Busse und -Züge.

2. Ein Heizkostenzuschuss für Geringverdienende

Am 1. Juni tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem Millionen Menschen einen einmaligen Heizkostenzuschuss vom Bund erhalten. Hintergrund sind die stark gestiegenen Heizkosten. Insgesamt rund 370 Millionen Euro will der Bund ausgeben, um Haushalte mit einem geringen Einkommen zu entlasten. Neben Wohngeldempfängerinnen und -empfängern erhalten auch Auszubildende und Studierende einen entsprechenden Zuschuss.

Ein Ein-Personen-Haushalt, der Wohngeld bezieht, soll demnach 270 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro und für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 Euro dazu. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben einen einmaligen Anspruch auf 230 Euro. Das Geld soll ohne Antrag direkt auf die Konten überwiesen werden.

3. Einfacher ausländische Führerscheine umschreiben

Wer länger als ein halbes Jahr in Deutschland lebt, muss in der Regel seine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Am 1. Juni ändert sich die Fahrerlaubnis-Verordnung so, dass es für viele Menschen leichter wird, die eigene Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.

Betroffen sind Menschen, die ihre Fahrerlaubnis in einem der folgenden fünf Länder erworben haben: Vereinigtes Königreich, Albanien, Gibraltar, Kosovo oder Moldau. Welche Regeln für das jeweilige Land gelten, lässt sich im Bußgeldkatalog nachlesen.

4. Impfzertifikate laufen ab

Am 14. Juni 2021 wurden die ersten digitalen Impfnachweise ausgestellt. Genau ein Jahr später laufen die Zertifikate nun aus technischen Gründen ab. Die Corona-Apps informieren Betroffene 28 Tage vor Ablauf ihrer letzten Impfung, dass sie sich um die Erneuerung der Zertifikate kümmern müssen. Gültig bleiben die Impfungen weiterhin - es geht einzig und allein um das technische Ablaufdatum.

Das Robert-Koch-Institut gab jedoch bekannt, dass für die Corona-Warn-App und die CovPass-App Aktualisierungen geplant seien, womit Nutzerinnen und Nutzer ihre Zertifikate selbst aktualisieren könnten. Das Update soll noch vor Ablauf der ersten Impfzertifikate in den App Stores zur Verfügung stehen.

5. Pflicht zur Kennzeichnung ethanolhaltiger Arzneimittel

Auch auf die Apotheken kommt eine Veränderung zu. Rezepturen zur innerlichen Einnahme von Mitteln mit Ethanol müssen ab dem 1. Juni besonders gekennzeichnet werden. Die Arzneimittel-Warnhinweisverordnung regelt in Deutschland, welche Sätze auf den Arzneimitteln aufgebracht werden müssen. Diese Verordnung wird nun bestimmten EU-Richtlinien angepasst. Künftig muss die enthaltene Menge Ethanol pro Einzelgabe in Vol.-% angegeben werden. Restbestände können Apotheken noch bis zum 30. Juni 2023 verkaufen.

6. Tankrabatt wird eingeführt

Mit dem Tankrabatt wird die Energiesteuer ab Juni vorübergehend gesenkt - und zwar auf das europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß. Konkret bedeutet das, dass Benzin um 29,55 Cent pro Liter und Diesel um 14,04 Cent pro Liter günstiger werden.

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