Die Regenbogenflagge auf dem Bundestag hat ein Debatte über die Zulässigkeit ausgelöst. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

Diese Regeln gelten in RLP

Darum darf die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden gehisst werden

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Jeanette Schindler
David Kirchgeßner
David Kirchgeßner ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz. (Foto: SWR)

Welche Flaggen dürfen an Amtsgebäuden wehen? Und gehört die Regenbogenflagge, die mit ihren sechs bunten Streifen für Toleranz steht, dazu? Das sind die Regeln in Rheinland-Pfalz.

Wer entscheidet über Beflaggung?

In Deutschland ist die Beflaggung staatlicher Gebäude in Bundes- und Landesverordnungen geregelt. So ist im sogenannten Flaggenkalender für Rheinland-Pfalz genau festgelegt, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die staatlichen Flaggen gehisst werden müssen.

Beispiele sind der Tag der Arbeit (1. Mai), der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (20. Juni) oder der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Außerdem ist an den Tagen der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie der Wahl des Europäischen Parlaments zu flaggen.

Außerhalb dieser festgelegten Tage entscheiden die Ministerpräsidenten in Absprache mit den Innenministern, ob zu einem bestimmten Anlass eine Flagge auf staatlichen Gebäuden gehisst werden soll. So wurde beispielsweise nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte bei Kusel als sichtbares Zeichen der Trauer die Trauerbeflaggung (halbmast) im Land angeordnet.

Welche Flaggen dürfen auf staatlichen Gebäuden wehen?

Auch welche Flaggen genau gehisst werden dürfen, ist in der Verordnung festgelegt. Je nach Gebäude und Anlass kann das die Landesflagge, die Bundesflagge, die Europaflagge oder eine eventuell geführte Gemeindeflagge sein.

Andere Flaggen dürfen laut Landesverordnung nur mit Genehmigung des Innenministers gesetzt werden. Für das Hissen der Regenbogenflagge wurde eine solche Genehmigung jüngst erteilt. Das teilte die Staatskanzlei auf SWR-Anfrage mit. Über Vorstöße würde im Einzelfall entschieden.

Darf der Oberbürgermeister einer Stadt entscheiden, welche Flaggen gehisst werden?

Außerdem ist eine Beflaggung der Dienstgebäude aus besonderen Anlässen möglich: "Aus einem Anlass, der nur eine einzelne Verwaltung berührt, kann die zuständige Stelle dieser Verwaltung für ihre Gebäude die Beflaggung anordnen." (§ 3 Abs. 2 BeflaggV RP) Daher entscheide eine Stadt bei Beflaggungen, die lediglich ihre eigene Verwaltung berühren, eigenständig, erklärt die Staatskanzlei.

So hatte der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) angeordnet, dass am 1. August vor dem Stadthaus, dem derzeitigen Sitz der Mainzer Stadtverwaltung, die Regenbogenflagge gehisst wird. Anlass ist die Veranstaltungswoche Sommerschwüle mit dem Christopher Street Day (CSD) am 6. August. Dabei geht es um die Forderung von gleichen Rechten, Akzeptanz und Selbstbestimmung für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle, queere und asexuelle Menschen (LGBTQIA+). Auch auf dem Landtag in Mainz soll am Samstag die Regenbogenflagge gehisst werden. Man wolle damit ganz bewusst ein Zeichen setzen, so ein Landtagssprecher.

 

Was Kritiker sagen

Kritiker solcher Aktionen führen an, dass beispielsweise die Regebogenflagge politisch nicht neutral sei und die staatlichen Einrichtungen damit zu stark politisch Stellung beziehen würden oder dass auch andere Gruppen fordern könnten, ihre Flaggen hissen zu dürfen.

Der Sprecher des Netzwerkes Queernet-RLP, Joachim Schulte, hält dem entgegen: "Die Regenbogenfahne ist nicht nur Symbol einer Gruppe, sondern steht mittlerweile dafür, dass alle Menschen gleichwertig sind und die gleichen Rechte haben sollten."

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