"Oben ohne" oder Burkini - immer wieder gibt es Aufregung um Badekleidung. Die neue Regelung in Göttingen wurde von Mina Berger und dem feministischen Bündnis "Gleiche Brust für alle" initiiert. Berger heißt eigentlich anders, möchte aber anonym bleiben. Auslöser war, dass Berger sich im August letzten Jahres in einem Göttinger Hallenschwimmbad das Bikini-Oberteil auszog.
Berger bezeichnet sich selbst als non-binär, identifiziert sich also weder als Frau noch als Mann. Das Schwimmbad sah Berger jedoch als Frau und erteilte einen Schwimmbadverweis sowie ein Hausverbot wegen "oben ohne"-Badens. Der Vorfall wurde daraufhin öffentlich.
Der Fall landete vor dem Sportausschuss der Stadt, der sich für folgende Regelung aussprach: Seit 1. Mai dürfen alle Badegäste ohne Oberkörperbekleidung schwimmen - allerdings nur am Wochenende. Die Regelung gilt für alle Schwimmbäder, die von der Göttinger Sport- und Freizeitgesellschaft betrieben werden. Über den Fall in Göttingen hatten mehrere Medien berichtet.
Diese Badekleidung ist in Rheinland-Pfalz erlaubt
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bekleidungsregeln in Schwimmbädern in Rheinland-Pfalz gelten. Der SWR hat landesweit 16 Bäderbetriebe angefragt: Was darf ich zum Baden anziehen, was nicht? Das sind die Antworten: