Die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben klagt im Namen mehrerer Menschen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, darunter auch ein schwerkranker Mann aus Rheinland-Pfalz. SWR Aktuell hat mit dem Münchener Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Rudolf Ratzel, über diesen seit Jahren andauernden Rechtsstreit gesprochen.
SWR Aktuell: Was genau versteht man unter dem Begriff Selbsttötung?
Rudolf Ratzel: Selbsttötung oder Freitod heißt hier: Ich kann ohne fremde Hilfe ein Mittel einnehmen, dass mich einigermaßen sicher meinem Lebensende zuführt, ohne dass ich groß leiden muss. Es geht also dabei nicht darum, sich für den Freitod irgendwo herunterzustürzen.
Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden Kein todbringendes Medikament für Schwerstkranken aus Ramstein
Der schwerkranke Harald Mayer aus Ramstein-Miesenbach möchte ein Medikament bekommen, um sterben zu können. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt entschieden: Das darf nicht sein.
SWR Aktuell: Es geht also bei diesen Fragen um ganz bestimmte Menschen?
Ratzel: Die Fälle, über die wir reden, sind keine Fälle, in denen jemand aus Trübnis oder sonstiger Vorstellung aus dem Leben scheiden will. Vielmehr geht es um die Menschen, die erhebliche Qualen leiden und das nicht mehr wollen.
SWR Aktuell: Um welche Streitfrage geht es vor dem Oberverwaltungsgericht Münster konkret - und worum geht es nicht?
Ratzel: Es geht nicht um die generelle Frage, ob es ein Recht auf Selbsttötung gibt. Das wird heute nicht mehr bestritten. Hier geht es konkret um die arzneimittelrechtliche Freigabe. Also die Frage, ob mir der Zugang zu einem entsprechenden Medikament gegeben werden muss, damit ich selbstbestimmt sterben kann. Das hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter anderem dem Kläger aus Rheinland-Pfalz verwehrt. Letztlich geht es aber doch um eine Frage der Menschlichkeit. Man kann nicht wollen, dass sich die leidenden Menschen vor einen ICE schmeißen müssen.
"Letztlich ist es eine Frage der Menschlichkeit. Man kann nicht wollen, dass sich leidende Menschen vor einen ICE schmeißen müssen."
SWR Aktuell: Wie lange kämpft der Kläger aus Rheinland-Pfalz schon für sein selbstbestimmtes Sterben?
Ratzel: Die Geschichte zieht sich schon länger hin und hat viele Wendungen genommen. 2017 wurde in einem anderen Fall vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der damaligen Klägerin eine tödliche Substanz herauszugeben sei. Das Gericht schätzte nach Abwägung aller Umstände das persönliche Leiden so hoch ein, dass es die staatliche Schutzpflicht überwog.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist für die Herausgabe entsprechender Mittel zuständig - die Abgabe solcher Substanzen zum Zweck der Selbsttötung ist nach Betäubungsmittelgesetz eigentlich verboten und deshalb braucht es eine Ausnahmegenehmigung des Instituts.
Allerdings passierte dann etwas fast Einmaliges: Das Bundesgesundheitsministerium unter Minister Jens Spahn (CDU) als oberstem Dienstherrn des BfArM untersagte diesem, das Urteil zu befolgen. Ein einmaliger Vorgang. Das Institut hat sich an diese Weisung gehalten.
SWR Aktuell: Mit der Folge, dass auch weiter darum gestritten wird, ob Menschen mit erheblichen Leiden, Medikamente zur Selbsttötung erhalten?
Ratzel: Ja, allerdings hatten Betroffene nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 neue Hoffnung - so wohl auch der Mann, um den es jetzt geht. Darin wurde nämlich klar gesagt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließt. Allerdings hat nach verschiedenen Wendungen das Verwaltungsgericht in Köln zunächst anders entschieden - dem Kläger aus Rheinland-Pfalz wurde in dem Urteil der Zugang zu den tötenden Substanzen nicht zugesprochen. Der Kläger und seine zwei Mitstreiter beriefen sich aber weiter auf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, legten Berufung ein - und die wird nun in Münster verhandelt.
SWR Aktuell: Wenn die Kläger nun in Münster Recht bekommen – was bedeutet das dann für Menschen, die sich das Leben nehmen wollen?
Ratzel: Es wäre vor allem ein Hoffnungsschimmer für alle, die Qualen leiden - wenn nicht der Gesundheitsminister in der Funktion der Aufsicht des Bundesinstituts da erneut reingrätscht. Allerdings würde mich das bei dem aktuellen Gesundheitsminister wundern, denn das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die Gewaltenteilung und deshalb rechtswidrig.
SWR Aktuell: Wie viele Menschen wären überhaupt von einem solchen Urteil betroffen?
Ratzel: Das ist ganz klar kein Massenphänomen. Es sind Einzelfälle, auch wenn ich als Jurist keine belastbare Zahl nennen kann.
SWR Aktuell: Wagen Sie eine Prognose zum Ausgang der Verhandlung?
Ratzel: Ich würde da keine Wette eingehen. Aber meiner Meinung nach müsste der Berufung stattgegeben werden. Für mich ist das ziemlich eindeutig und es ist eine verfassungsgerichtlich äußerst spannende Frage. Aber allen voran ist es eine moralische Frage, eine Frage der Menschlichkeit.
SWR Aktuell: Wie ist diese Frage bei unseren europäischen Nachbarn geregelt?
Ratzel: Deutschland ist da bislang sehr streng im Vergleich. In der Schweiz ist das ganz klar erlaubt, Frankreich und Großbritannien handhaben das ebenfalls liberaler.
Das Interview führte SWR-Redakteurin Andrea Lohmann.