- Quarantäne nur noch maximal zehn Tage lang
- Wer muss in Quarantäne?
- Darf ich während der Quarantäne das Haus verlassen?
- Wird kontrolliert, ob die Quarantäne eingehalten wird?
Die geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung und das neue Regelwerk zur Quarantäne sind in Kraft getreten. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für das Regelwerk gegeben. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sollten die Gesundheitsämter und andere Stellen zeitnah auf die neuen Regelungen vorbereitet werden, damit alle schnell handlungsfähig sind.
Unter anderem sollen die Quarantäne-Zeiten für Kontaktpersonen verkürzt werden. Durch die stetig steigende Zahl an Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus fürchten Experten, dass das öffentliche Leben zusammenbrechen könnte, weil sich zu viele Menschen gleichzeitig in Quarantäne befinden.
Quarantäne nur noch maximal zehn Tage lang
Infolgedessen hatten Bund und Länder Anfang Januar eine Änderung der Quarantäne-Regeln beschlossen. Vorgesehen ist eine generell verkürzte Quarantäne- bzw. Isolationszeit von zehn Tagen. Die Absonderung soll durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest auf sieben Tage verkürzt werden können.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).
Quarantäne für Geboosterte entfällt ab sofort
Nicht mehr in Quarantäne müssen dem Beschluss zufolge geboosterte Menschen, die direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Laut Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) greift diese Neuerung bereits seit Dienstag. Seit Freitag entfällt in solchen Fällen auch die Quarantänepflicht für doppelt geimpfte Menschen oder Genesene, deren zweite Impfung beziehungsweise Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Infektionsschutz gegen Produktivität Verkürzte Quarantäne - ja oder nein?
Viele andere Länder machen es vor: Für Menschen ohne Corona-Symptome wird die Quarantäne deutlich verkürzt. Auch in Rheinland-Pfalz wird die Diskussion lauter.
Wer muss in Quarantäne?
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, muss sich in Rheinland-Pfalz aktuell jeder mit Verdacht auf eine Infektion sofort und ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt in Quarantäne begeben. Das gilt nicht nur für positiv Getestete, sondern auch für deren Angehörige aus dem gleichen Hausstand sowie weitere enge Kontaktpersonen.
Kürzere Quarantäne, 2G-Plus in allen Restaurants MPK-Ergebnisse: Diese neuen Corona-Regeln kommen in Rheinland-Pfalz
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung haben neue Corona-Regeln beschlossen. Unter anderem wird die Quarantänezeit verkürzt.
Ausgenommen bei den Kontaktpersonen sind - wie bereits erwähnt - Geimpfte oder Genesene - es sei denn, sie leiden unter Corona-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust - außerdem, wenn sie Kontakt zu einer Person hatten, die mit einer der folgenden Varianten des Coronavirus infiziert ist, die vom Robert Koch-Institut (RKI) als "besorgniserregend" eingestuft wird. Das sind (Stand: 10.1.) die Varianten Beta, Gamma und Omikron.
Auch Menschen, die aus Risikogebieten einreisen, haben eine Quarantänepflicht, denn sie können möglicherweise das Coronavirus verbreiten. Eine aktuelle Liste, welche Länder als Risikogebiete gelten, führt das Robert Koch-Institut. Wer nachweislich infiziert ist, muss in Isolation - das ist in Rheinland-Pfalz durch die Absonderungs- und Quarantäneregelungen festgelegt.
Darf ich während der Quarantäne das Haus verlassen?
Nein. Ausnahmen gelten, wenn Balkon, Terrasse oder Garten vorhanden sind, die direkt an die Wohnung bzw. ans Haus angrenzen und höchstens noch von Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Kontakt mit anderen Menschen ist tabu, Besuche während der Quarantäne sind deswegen auch nicht erlaubt.
Generell gilt: Ohne Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes dürfen Haus und Grundstück nicht verlassen werden. Bei Gefahr für Leib oder Leben, beispielsweise bei einem Feuer, gilt diese Vorschrift nicht mehr. Auch nicht bei medizinischen Notfällen, bei dringenden Arztbesuchen oder bei einem Termin für einen Coronatest. Wichtig ist in diesem Fall: Mund-Nasen-Schutz tragen!
Wird kontrolliert, ob die Quarantäne eingehalten wird?
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrollieren stichprobenartig, ob die Quarantäne eingehalten wird. Wenn nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Lockerungen der 2G-Plus-Regeln in Restaurants
Beim Besuch von Gaststätten und Restaurants gelten nun leichte Lockerungen. Dort müssen Genesene und Geimpfte einen negativen Corona-Test vorweisen, bevor sie das Lokal betreten dürfen (2G-Plus). Ausnahmen gab es bislang nur für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung). Nun gilt diese Ausnahme auch für diejenigen, deren Zweitimpfung oder Genesung noch keine drei Monate zurückliegt.