Nachdem sein Mieter verstorben war, wurde ein Vermieter wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Amtsgericht Daun hat ihn nun freigesprochen. Der Mieter wurde unterkühlt auf der Straße gefunden und war unter anderem an einem Herzversagen gestorben. Dem Vermieter wurde vorgeworfen, dass er dem Mieter Strom und Wasser abgestellt hatte und keinen Schlüssel für das neue Türschloss ausgehändigt hatte. Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig, dass die Vorwürfe sich nicht bestätigt haben.