Familie am Frühstückstisch (Foto: SWR, SWR -)

Verfassungsgericht stärkt Eltern mit mehreren Kindern

Urteil zu Pflegebeiträgen - Familienministerin Binz erfreut

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Eltern mit mehreren Kindern müssen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung bessergestellt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Freude in Rheinland-Pfalz über das Urteil.

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass künftig die Zahl der Kinder maßgeblich für die Entlastung ist. Die neue Regelung muss bis Ende Juli kommenden Jahres umgesetzt sein.

Die rheinland-pfälzische Familienministerin Katharina Binz (Grüne) hat sich erfreut über das Urteil aus Karlsruhe gezeigt. "Es ist richtig, dass künftig der wirtschaftliche Erziehungsaufwand von Kindern in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden muss. Kinder bereichern unser Leben ungemein, sie sind unsere Zukunft", so die Ministerin.

Eltern schaffen mit Kindererziehung Basis für Gesellschaft

Familien, die Kinder erziehen, legten die Grundlage für eine zukunftsfähige Gesellschaft und stellten die wichtigste Sozialisations-, Erziehungs- und Bildungsinstanz für Kinder dar. Familien schafften damit die Basis für eine lebenslange (Generationen-)Solidarität. Davon profitiere die gesamte Gesellschaft.

In Rheinland-Pfalz gibt es laut dem Mikrozensus des Statistischen Landesamts im Jahr 2018 rund 578.000 Familien, wovon etwa 277.000 zwei und mehr Kinder haben.

Familienverbände: Urteil hilft nicht gegen Benachteiligung und Armut

Geklagt hatten drei Elternpaare aus Baden-Württemberg. Sie wollten auch bei anderen Sozialabgaben entlastet werden. Das hat das Gericht aber abgelehnt. Familienverbände kritisieren die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Damit könne es nicht gelingen, Familien aus Benachteiligung und Armut zu holen.

Urteil betrifft nicht nur "Mehrkindfamilien"

Das Urteil betrifft alle Familien ab zwei Kindern und damit nicht nur "Mehrkindfamilien", die laut Definition mindestens drei Kinder haben. Seit 2005 wurden alle Familien mit Kindern in der sozialen Pflegeversicherung gleich entlastet. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist die gleiche Beitragsbelastung unabhängig von der Zahl der Kinder verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Mit steigender Kinderzahl stiegen die Kindererziehungskosten und Opportunitätskosten (erziehungsbedingte entgangene Erwerbs- und Versorgungschancen) substanziell an. Diese Nachteile, die sich bereits ab dem zweiten Kind bemerkbar machten, würden im bisherigen System der Pflegeversicherung nicht genügend ausgeglichen.

Klage von Eltern aus BW Bundesverfassungsgericht: Kinderreiche Eltern müssen bei der Pflegeversicherung entlastet werden

Bei der Pflegeversicherung muss noch einmal nachgebessert werden. Es reicht nicht, so das Bundesverfassungsgericht, dass seit einem früheren Urteil die Kinderlosen höhere Beiträge zahlen müssen.

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SWR