In den vergangenen zwei Jahren feierten die Christen in Rheinland-Pfalz das Osterfest oft digital. 2022 geht es wieder ein Stück zurück zur Normalität: Viele Kirchengemeinden im Land bieten ihre Gottesdienste zum ersten Mal wieder in Präsenz an, sei es in der Kirche selbst, oder als Open Air- oder Wandergottesdienst. Gleichzeitig sind mehr Besucher möglich.
Für das Feiern von Gottesdiensten gibt es von staatlicher Seite keinerlei Vorgaben mehr. Anfang April sind die meisten Corona-Regeln und Schutzmaßnahmen weggefallen.
Kirchen können eigene Corona-Regeln erlassen
Gleichzeitig sehen sich die evangelischen Landeskirchen und die Bistümer in der Pflicht, die Gesundheit aller Gottesdienst-Teilnehmer zu schützen. "Deshalb bedarf die Feier von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin unserer besonderen Sorgfalt", heißt es beispielsweise aus dem Bistum Mainz. Und das gilt nicht nur an den Osterfeiertagen.
Kirchengemeinden sowie kirchliche Einrichtungen haben die Möglichkeit, bei ihren Gottesdiensten und Veranstaltungen von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen - und eigene Hygienemaßnahmen zu erlassen. Darauf weisen die Kirchen in ihren Handreichungen zum Corona-Virus - auch mit Verweis auf die nach wie vor hohen Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz - ausdrücklich hin.
Deshalb sollte sich jeder Gottesdienst-Besucher vorab bei der eigenen Kirchengemeinde informieren, ob und welche Corona-Maßnahmen gelten.
Maskenpflicht an Ostern empfohlen
Im Bistum Mainz und im Bistum Limburg gilt während des gesamten Gottesdienstes weiterhin grundsätzlich eine Maskenpflicht. Eine Abstandspflicht besteht aber nicht mehr. Wenn Abstände eingehalten werden können, darf die Maske am Platz abgenommen werden.
Im den Bistümern Speyer und Trier wird das Tragen einer medizinischen Maske im Gottesdienst "ausdrücklich" empfohlen. Und dieser Empfehlung würden sehr viele Gemeinden folgen, schätzt das Bistum Trier. Auch die Evangelische Kirche in der Pfalz, im Rheinland und die Evangelische Kirche Hessen und Nassau (EKHN) weisen mit Nachdruck darauf hin. Vor allem bei kleineren Räumlichkeiten oder einer hohen Teilnehmerzahl, wie jetzt an Ostern erwartet, sei das angebracht. Auch das Abstandsgebot könne in solchen Fällen wieder eingesetzt werden.
Hier entscheidet aber jede Kirchengemeinde selbst, welche Regelungen sie vornehmen will. Die Möglichkeiten sollten "mit Blick auf vulnerable Gruppen" sorgsam geprüft werden, so Johann Weismann, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Oster-Gottesdienste: Zugangsbeschränkungen in Speyer
Die Oster-Gottesdienste im Dom zu Speyer werden unter der 3G-Regel gefeiert. Wer hier teilnehmen möchte, muss demnach entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ auf das Corona-Virus getestet worden sein. Kontaktdaten werden aber nicht mehr erfasst, auch eine Anmeldung zu einem der Gottesdienste im Dom ist nicht mehr nötig.
Anderen Gemeinden im Bistum Speyer wird es freigestellt, eine 3G-Regelung für Gottesdienste festzulegen. Genauso handhaben es auch die Evangelische Kirche in der Pfalz oder die evangelische rheinische Landeskirche. Die EKHN schätzt eine solche Zugangsbeschränkung über das Hausrecht als "nicht regelbar" ein, da die 3G-Regel von staatlicher Seite her aufgehoben wurde. Eine Kirchengemeinde könne aber entsprechende Bitten aussprechen, heißt es auf der Webseite der EKHN dazu. Das sei vor allem bei voll besetzten Gottesdiensten ratsam.

Singen im Gottesdienst erlaubt
Musik im Gottesdienst ist grundsätzlich erlaubt. Chöre sollten in den katholischen Kirchen 1,5 Meter Abstand zur Gemeinde einhalten. Für voll besetze Kirchen empfiehlt das Bistum Mainz aber, Gesang auf wenige Strophen oder Kehrverse zu reduzieren.
Andere Einschränkungen behalten die katholischen Bistümer weiterhin bei: Offene Weihwasserbecken bleiben etwa leer. Auf Körperkontakt beim Friedensgruß wird verzichtet. Es ist nach wie vor nicht möglich, bei der Kommunion aus dem Kelch zu trinken.