Ab dem 1. März treten unerwartet viele Corona-Lockerungen in Kraft: Der Ministerrat hat beschlossen, dass neben Friseuren auch kleine Blumenläden wieder aufmachen dürfen. Außerdem ist wieder Fußpflege erlaubt. Gärtnereien, Baumärkte und Zoos dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Fahrschulen können wieder praktischen Unterricht anbieten, Musikschulen wieder Einzelunterricht. Zudem sollen Lehrer und Erzieher früher geimpft werden.
Lockerungen der Corona-Regeln Friseure, Gartencenter, Baumärkte dürfen in Rheinland-Pfalz wieder öffnen
Die Rheinland-Pfälzer können sich von heute an über erste Lockerungen im Corona-Lockdown freuen: Neben Friseuren dürfen auch Blumenläden, Baumärkte und Fußpflege-Studios wieder öffnen - unter strengen Auflagen. mehr...