Ab kommendem Sonntag gibt es in Rheinland-Pfalz drei Corona-Warnstufen. Diese Stufen regeln außerhalb des Schulbetriebs vor allem die Frage, wie viele ungeimpfte Personen in öffentlichen Räumen zusammen kommen dürfen. Auf die Schulen haben die Warnstufen jedoch andere Auswirkungen. So gilt nach Angaben von Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
Gestaffelte Maskenpflicht je nach Warnstufe
Warnstufe 1 gilt nach der neuen Verordnung automatisch, so lange die sogenannten Leitindikatoren niedrig sind. Zu den Leitindikatoren gehören die Sieben-Tage-Inzidenz sowie die Rate der Corona-Krankenhauspatienten und die der Corona-Intensivpatienten. An diesen drei Indikatoren bemisst sich, welche Warnstufe in Kraft tritt.
Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2, so besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht nach Angaben von Hubig an allen Schulen am Platz, nicht jedoch im Freien.
Sport ohne Maske möglich
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind jedoch möglich, zum Beispiel beim Sport- und Musikunterricht oder bei Prüfungen und Kursarbeiten.
"Kinder und Jugendliche brauchen ihre Schule", sagte Bildungsministerin Hubig. "Deshalb sorgen wir dafür, dass sie unter bestmöglichen Bedingungen und bei einem hohen Schutzniveau zur Schule gehen können."
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Quarantäne-Regeln an Schulen werden gelockert
Tritt an einer Schule ein Corona-Fall auf, muss nicht mehr die gesamte Klasse zuhause bleiben. Kontaktpersonen müssen sich nur absondern, wenn sie ebenfalls infiziert sind. Ansonsten müssen sie sich an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst testen und auch am Platz eine Maske tragen. Die Testpflicht entfällt bei geimpften oder genesenen Personen.
Bei besonderen Corona-Ausbrüchen kann das zuständige Gesundheitsamt aber auch strengere Auflagen verhängen. Es kann zum Beispiel entscheiden, dass die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne müssen. Ministerin Hubig sprach von einem Verfahren, das "den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung bestmöglich vereinbart."
Kritik an bisherigen uneinheitlichen Quarantäneregeln
Von verschiedenen Seiten hatte es in den vergangenen Tagen Kritik an den bisherigen Quarantäneregeln gegeben. Eltern, Schüler und auch die Lehrkräfte hatten bemängelt, dass die Quarantäne an den Schulen ganz unterschiedlich gehandhabt werde. Mit der neuen Verordnung hat das Land die Regeln jetzt vereinheitlicht. Seit vergangenen Montag gelten in Rheinland-Pfalz bereits einheitliche Quarantäneregeln für Kindertagesstätten.