Frau holt 2G-Schild aus Schaufenster. Rheinland-Pfalz will 2G im Einzelhandel kippen (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Axel Heimken)

Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Keine 2G-Regel mehr im Einzelhandel in RLP

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In Rheinland-Pfalz sind am Freitag erste Corona-Lockerungen in Kraft getreten. So ist die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben.

Der Zugang zu Geschäften ist wieder für alle Menschen ohne Kontrollen möglich. Beim Einkaufen müssen aber weiterhin medizinische Masken getragen werden, FFP2-Masken werden empfohlen.

Außerdem fallen Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte weg. Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen dagegen bestehen. Treffen mit Nicht-Geimpften sind weiter auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Menschen aus einem anderen Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

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Mehr Besucher bei Veranstaltungen in RLP erlaubt

Bei Veranstaltungen sind mehr Besucher erlaubt: In Innenräumen sind bis zu 30 Prozent der Kapazität bei maximal 4.000 Besuchern zulässig, im Freien ist eine Auslastung von 50 Prozent bei maximal 10.000 Teilnehmenden möglich.

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sagte dem SWR-Politikmagazin "Zur Sache Rheinland-Pfalz", dass der richtige Zeitpunkt zum Lockern gekommen sei. Die Lockerungen kämen genau zum richtigen Zeitpunkt und nicht zu früh. Hoch sagte, die Omikron-Welle flache bereits ab, außerdem zählten nicht mehr Infektionen, sondern schwere Erkrankungen. Er warnte aber auch davor, dass bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems auch wieder neue Einschränkungen kommen würden.

Lockerungen in RLP: Lob und Kritik

Die neuen Erleichterungen lösten im Land unterschiedliche Reaktionen aus. So kritisierte sie die AfD als "halbherzig und zu spät". Auch der Einzelhandel sprach von einer zu späten Entscheidung. Kunden seien in Nachbarländer ausgewichen oder hätten im Internet bestellt.

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Weitere Schritte im März geplant

In einem weiteren Lockerungsschritt wird ab dem 4. März in der Gastronomie wieder die 3G-Regel gelten - Geimpfte, Genesene und Getestete haben also Zutritt. In den vergangenen Wochen galt hier 2G-Plus in Innenräumen oder 2G im Freien.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist dann eine Auslastung von maximal 60 Prozent der jeweiligen Kapazität zulässig, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig. Zugelassen sind dabei höchstens 25.000 Zuschauende.

Wenn die Situation in den Krankenhäusern es zulässt, sollen bis auf Regeln für einen Basisschutz - zum Beispiel die Maskenpflicht an bestimmten Orten - alle verbliebenen Anti-Corona-Maßnahmen ab dem 20. März aufgehoben werden.

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