So seien in der ab Montag wirksamen Landesverordnung Kinder bis einschließlich sechs Jahren von der Verschärfung der Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand plus eine weitere Person ausgenommen, teilte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit.
Die Aufhebung der bisher für Kinder bis zu 14 Jahren geltenden Ausnahme sei bereits bei den Beratungen der Länderregierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "eine Riesendebatte" gewesen, sagte Dreyer.
Dreyer: "Das ist einfach lebensfremd"
Das Kabinett habe nun für Rheinland-Pfalz "einen vernünftigen Weg gefunden, das in Familien lebbar zu machen", sagte Dreyer. "Man kann einen Fünfjährigen oder eine Dreijährige nicht ohne Begleitung der Mutter zur Freundin oder zum Freund schicken - das ist einfach lebensfremd."
Zudem sollen bei Alleinerziehenden ebenfalls Ausnahmen möglich sein, damit betroffene Kinder betreut werden und der Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Als Beispiel nannte Dreyer Großeltern, denen ebenfalls nicht zugemutet werden könne, dass nur einer diese Aufgabe übernehmen dürfe.
Keine zwangsläufige Begrenzung der Bewegungsfreiheit
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer um den Wohnort soll es in Rheinland-Pfalz nicht zwangsläufig geben, so Dreyer. Bei einer hohen Zahl von Neuinfektionen sollen Entscheidungen vielmehr in enger Abstimmung zwischen Land und den betroffenen Kommunen getroffen werden.
"Da muss besprochen werden: Welche Maßnahmen sind die richtigen", sagte Dreyer. "Das können Ausgangsbeschränkungen sein, es können auch Bewegungsbeschränkungen sein."
Die Schwelle für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit läge nach dem Bund-Länder-Beschluss bei einer Inzidenz von 200 - wenn es also innerhalb von sieben Tagen 200 neue Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gibt.
Ausnahmen bei Kantinen-Regelung
In Kantinen und Mensen sei ein Verzehr weiterhin vor Ort nur dann erlaubt, wenn die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes es nicht anders ermöglichen Dann gelte jedoch das Abstandsgebot, die Maskenpflicht am Platz und die Pflicht zur Kontakterfassung entfalle, so Dreyer.
"So bleibt gewährleistet, dass beispielsweise medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen kann. Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibt ebenfalls zulässig“, sagte Dreyer.
Dreyer: "Mit Corona-Impfung mehr Sicherheit schaffen"
"Auch, wenn das neue Jahr mit einer großen Hoffnung startet, weil wir einen Impfstoff haben, der uns vor dem gefährlichen Virus schützt, dürfen wir in unserer Vorsicht noch nicht nachlassen. Die Infektionszahlen sind auch im Januar auf einem viel zu hohen Niveau", sagte Dreyer zu Beginn ihrer Pressekonferenz.
"Deswegen haben die Länder gemeinsam mit dem Bund den Shutdown für den gesamten Januar verlängert. Wir können und werden die schwierigen Wintermonate, die vor uns liegen, gemeinsam bewältigen", so Dreyer.
Kritik von der CDU
Der rheinland-pfälzische CDU-Generalsekretär Gerd Schreiner hat Ministerpräsidentin Dreyer dafür kritisiert, nicht alle Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels mitzutragen. Als Beispiel nannte er die 15-Kilometer-Regel bei einer Inzidenz von 200 innerhalb von sieben Tagen.
Kaum dass der Beschluss gefasst sei, stelle sie ihn gleich wieder in Frage. "Dann ist das nicht gut für die Akzeptanz dieser Regeln. Dann ist das nicht gut für das Vertrauen in die Politik", sagte er dem SWR.