Die geänderte "Absonderungsverordnung" schreibt nun vor, dass die Quarantäne stets mindestens 14 Tage dauert. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Angehörige des Hausstands einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben.
Zusatztest bei Corona-Mutation
Im Falle einer Virus-Mutation ist zum Beenden der Quarantänezeit ein zusätzlicher PCR-Test nötig, der frühestens am elften Tag vorgenommen werden kann. Ist der Test positiv, muss der Infizierte nochmals eine Woche in Quarantäne. Diese beginnt mit dem zweiten Test, frühestens am 15. Tag der Isolation.
Generell müssen alle positiv Getesteten, Krankheitsverdächtige, Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person sowie Kontaktpersonen der Kategorie I unverzüglich in Quarantäne und sich einem PCR-Test unterziehen. Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße belegt werden.
Neue Corona-Bekämpfungsverordnung kommt zum 1. März
Der Ministerrat beschloss weitere Änderungen der jetzigen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Sonntag in Kraft treten. Eine der aktuellen Änderungen, neben den Quarantäneregeln, betrifft die Ausweitung der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Sie gilt nun auch für erlaubte körpernahe Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die angekündigten Öffnungen der Friseurgeschäfte sowie der Fahrschulen werden laut Mitteilung in einer kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die zum 1. März in Kraft treten wird.