Die Einschränkungen gelten zunächst für den ganzen November. In der Öffentlichkeit dürfen sich laut der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung nur noch Menschen aus demselben Haushalt treffen oder maximal zehn Personen aus zwei Haushalten.
Vieles ist geschlossen: Kinos, Schwimmbäder, Freizeitparks, Zoos, Museen, aber auch Bars und Restaurants. Der Außerhausverkauf von Essen bleibt jedoch erlaubt. Der Einzelhandel darf öffnen, die Zahl der Kunden ist aber begrenzt auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche. Bäckereien dürfen öffnen, aber keinen Verzehr im Laden anbieten. Wochenmärkte bleiben erlaubt. Friseure dürfen öffnen.
Touristen müssen bis Sonntag um Mitternacht abreisen
Geschlossen bleiben in Rheinland-Pfalz auch sämtliche Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken. Das bedeutet für Urlauber, dass sie bis Sonntagabend um Mitternacht aus ihrer Beherbergungsstätte abgereist sein müssen. Nach Angaben der Staatskanzlei trifft diese Regelung nicht nur auf Hotels, sondern auch auf Pensionen, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Privatquartiere, Jugendherbergen und Campingplätze zu. Erklärtes Ziel sei es, die Kontakte von Menschen zu reduzieren.
Große Einschränkungen beim Sport
Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Schüler ab der fünften Klasse müssen landesweit im Unterricht einen Mund-Nase-Schutz tragen. Chorproben, Chorgesang und Blasmusik sind untersagt. Musikschulen bleiben unter Beachtung des Hygienekonzepts offen. Ebenfalls erlaubt bleiben Physiotherapie, Osteopathie und Rehasport. Der Betrieb von Ausflugsschiffen ist verboten.
Im Sport gilt: Verboten sind Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten wie Fußball und im Kontaktsport wie Ringen. Eine Ausnahme bildet der Profisport - allerdings ohne Zuschauer.
Einzelsport ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt zulässig. Diese Einschränkung gilt beispielsweise auch fürs Joggen.
Fitnessstudios sind geschlossen. "Personal Training" ist möglich, wenn es im Freien stattfindet und es sich um ein Einzeltraining handelt. Tennisspielen ist erlaubt, ein Doppel aber verboten.
Lewentz: Keine Kontrollen in Privatwohnungen
Für die Privaträume macht die Landesregierung keine zwingenden Vorgaben, spricht aber eine dringende Empfehlung aus. Auch im privaten Bereich sollten Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden und maximal mit zehn Personen: "Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten. Partys sind angesichts des Infektionsgeschehens inakzeptabel."
Standardmäßige Polizeikontrollen von Privatwohnungen wird es laut dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD) nicht geben. Dem SWR sagte Lewentz, die Wohnung werde vom Grundgesetz aus guten Gründen stark geschützt. Wenn es aber zum Beispiel zu Lärmbelästigungen komme, habe die Polizei die Möglichkeit, zu kontrollieren.
Lewentz kündigt an, dass die Polizeipräsenz den ganzen November über hochgehalten werde. Sie werde die Einhaltung der Regeln "sehr breit" kontrollieren. Die Kontrollen der Corona-Auflagen durch Polizei und Ordnungsämter dienten der Gesundheit der Menschen.
Detaillierte Regelungen
Einige Regeln in der zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung sind detailliert. Kosmetische Fußpflege ist verboten, medizinische Fußpflege erlaubt. Die Landesregierung hat im Internet eine Liste zusammengestellt – was geht und was nicht.
Regierungserklärung und Debatte zu Corona-Beschlüssen Dreyer ruft zu riesiger Kraftanstrengung auf
Nach der Entscheidung für einen Teil-Lockdown im November hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Landtag zu einer riesigen Kraftanstrengung aufgerufen. Die Infektionsketten müssten wirksam unterbrochen werden. mehr...
In Städten und Kreisen in Rheinland-Pfalz mit hohen Infektionszahlen gelten bereits teils schärfere Einschränkungen, die über die neue Landesverordnung hinaus gehen. Diese Einschränkungen bleiben bestehen. Das kann etwa eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone sein oder ein nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot. Auch die Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit kann in den Kommunen strenger geregelt sein als in der neuen Landesverordnung.
Mit Corona-Verordnung soll der Pandemie Einhalt geboten werden
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte die massiven Einschränkungen am Freitag in einer Regierungserklärung im Landtag verteidigt. Die zweite Welle der Corona-Pandemie habe Rheinland-Pfalz mit voller Wucht erreicht. Alle Kontakte müssten auf ein Minimum beschränkt werden, um die dramatische Entwicklung in den Griff zu bekommen.