Schüler machen in der Schule einen Corona-Schnelltest. Bei Präsenzunterricht ist er regelmäßig Pflicht. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christian Charisius)

Was hat sich geändert?

Die neuen Corona-Regeln für Schulen in Rheinland-Pfalz

Stand

Seit Montag gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln an den Schulen. Was hat sich geändert bei Tests, Quarantäne oder der Maskenpflicht? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Corona-Lage an den Schulen in Rheinland Pfalz

Im Land gibt es 1.590 Schulen, davon ist eine derzeit vollständig geschlossen. An 445 Schulen sind einzelne Klassen sowie ihre Lehrkräfte in Quarantäne. Von den 521.000 Schulkindern in Rheinland-Pfalz haben 12.123 Kinder eine durch einen Test bestätigte Infektion. Von den 41.000 Lehrkräften sind 664 infiziert (Stand 26.01.2022).

Wie oft finden Tests an Schulen statt?

Mit den neuen Regeln erhöht sich die Anzahl der Tests, die die Schulkinder machen müssen, von zwei auf drei pro Woche. Weiterhin können auch geimpfte und genesene Personen freiwillig an den Tests teilnehmen - bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen.

Was passiert, wenn ein Test positiv ist?

Fällt ein Test bei Schulkindern, Lehrkräften oder anderem pädagogischem Personal positiv aus, muss sich die betroffene Person direkt in die Absonderung begeben und einen PoC-Antigentest in einer Testeinrichtung oder einen PCR-Test durchführen lassen.

Ein negativer PoC-Antigentest oder PCR-Test hebt die Absonderungspflicht wieder auf, somit entfällt die Quarantäne- bzw. Testpflicht.

Bei einem positiven PoC-Antigentest oder PCR-Test wird die Person zu einer positiv getesteten Person und muss in die Absonderung. Dann gelten die entsprechenden Regelungen für positiv getestete Personen.

Wer muss in die Quarantäne?

Seit dem 31. Januar müssen nur noch infizierte Schulkinder sowie Lehrkräfte und anderes infiziertes Personal nach den geltenden Absonderungsregelungen in Isolation. Die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von Infizierten wurden aufgehoben.

Im Umkreis von Infizierten müssen sich, wie bisher auch, alle Personen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen selbst testen. Darunter zählen Personen aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der eine Infektion aufgetreten ist, sowie die Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal.

Nicht testen lassen müssen sich Geboosterte, frisch Geimpfte (Impfung vor weniger als drei Monaten) und frisch Genesene (Erkrankung liegt weniger als drei Monate zurück).

Bleibt die Maskenpflicht bestehen?

An allen Schulen gilt im Unterricht weiterhin die Maskenpflicht. Dabei gibt es nur die bereits bekannten, im Hygieneplan festgeschriebenen, Ausnahmen. Sie gelten beispielsweise im Freien oder wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält. Auch aus medizinischen Gründen kann es unter bestimmten Auflagen eine Befreiung von der Maskenpflicht geben.

Was gilt in Bussen und Bahnen auf dem Schulweg?

In Bussen und Bahnen gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind allerdings Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler.

Warum werden die Regeln geändert?

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) begründet die Entscheidung damit, dass die Schulen ein sehr hohes Schutzniveau hätten, zusätzlich gebe es eine sehr hohe Impfquote an den Schulen. "Gleichzeitig mussten viel zu viele gesunde Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben", sagt sie. "Deshalb müssen sich – so wie in der Vergangenheit und wie in der überwiegenden Zahl der anderen Länder auch – künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern."

Die neuen Regeln gelten vorerst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.

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