- Was ist Hate Speech?
- Wieso kann Hate Speech strafbar sein?
- Wie verhalten sich Bürger richtig?
- Wieso ist das Melden von Hate Speech wichtig?
- Welche Funktion hat das Netzwerkdurchsuchungsgesetz?
Was ist Hate Speech?
Unter Hate Speech (Englisch für Hassrede) versteht sich die Herabwürdigung und Abwertung von bestimmten Personengruppen im Internet oder in sozialen Netzwerken durch antisemitisch, rassistisch, sexistisch, islamfeindlich, antiziganistisch, homo- beziehungsweise transphob oder ideologisch geprägte Kommentare.

Wieso kann Hate Speech strafbar sein?
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Nicht alles was gepostet wird, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Hassreden im Internet können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Inhalte müssen deswegen im Einzelfall geprüft werden.
Wie verhalten sich Bürger richtig?
Wenn ein Bürger auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder an die Onlinewache wenden.
Inhalte ohne strafrechtliche Relevanz sollten beim zuständigen Seitenbetreiber oder der Internetbeschwerdestelle gemeldet werden.

Wenn Bürger selbst aktiv werden wollen, indem sie auf Hetze reagieren und argumentieren, sollten sie sich über die möglichen Konsequenzen wie Beschimpfungen bewusst sein. In dem Fall sollten sie sicher gehen, dass keine Rückschlüsse auf ihre Person möglich sind.
Wieso ist das Melden von Hate Speech wichtig?
Derzeit existiert keine eigene Fachabteilung für das Thema Hass im Netz beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Das LKA ist deswegen von Bürgerhinweisen abhängig.
Natürlich ist die Polizei in Rheinland-Pfalz in den Netzwerken mit Online-Redakteuren und Redakteurinnen auf Twitter, Instagram und Facebook vertreten. Diese übernehmen aber lediglich das Monitoring. Das heißt, sobald Bürger Polizeibehörden unter verdächtigen Videos oder Posts verlinken, werden sie auf den Inhalt aufmerksam. Wenn der Strafbestand erfüllt ist, wird Anzeige erstattet. Das sind in der Regel aber die härteren Fälle.
Laut LKA kommen sehr viele Hinweise bei den zuständigen Behörden an. Allerdings sind die Ermittlungen oft schwierig, weil der Verfasser unbekannt ist. Die User sind oft ohne Klarnamen im Netz unterwegs - oder der Account oder Post ist dann schon gelöscht.
Bei den Ermittlungen zur Polizeihetze im Netz nach der Tötung zweier Polizisten bei Kusel startete das LKA eine anlassbezogene Recherche. Dafür wurden 14 Kollegen und Kolleginnen einberufen. Die Ermittlungsgruppe war dann rund fünf Tage im Einsatz. Aber auch hier war die temporäre Unit auf Bürgerhinweise angewiesen. Das geschah auch zeitnah nach der Bluttat an der Tankstelle in Idar-Oberstein mit weniger als zehn Ermittlern.
Um noch effektiver und schneller Hasskriminalität im Netz zu bekämpfen, ist das LKA außerdem auf das Netzwerkdurchsuchungsgesetz angewiesen.
Welche Funktion hat das Netzwerkdurchsuchungsgesetz?
Durch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz soll die Hasskriminalität in sozialen Netzwerken wirksamer bekämpft werden. Damit das zügiger und umfassender passiert, sind die Anbieter sozialer Netzwerke gesetzlich dazu verpflichtet, an die Behörden zu berichten und auch zu handeln. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden.