Mit den nach den Herbstferien zweimal pro Woche durchgeführten Tests sollte laut Bildungsministerium ein Einschleppen von Corona durch Reiserückkehrer vermieden werden. Trotz steigender Zahl an Neuinfektionen wird nun nur noch einmal pro Woche getestet.
Diese Schnelltests werden immer montags in den Klassen verteilt. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel) und keine Symptome haben.
Lag die Gesamtzahl der Infektionen Ende Oktober und Anfang November noch bei rund 1.000, stieg sie bis Ende vergangener Woche auf 1.732. Die Zahl der als infiziert geltenden Lehrer erhöhte sich im gleichen Zeitraum von rund 90 auf 150.
Maskenpflicht nach Warnstufen
Je nach Corona-Lage in der Kommune der Schule gelten unterschiedliche Regelungen zur Maskenpflicht.
Bei Warnstufe 1 gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude, aber nicht am Platz im Klassenzimmer. Auch im Freien muss keine Maske getragen werden.
In Warnstufe 2 gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude auch am Platz, ausgenommen davon sind Grundschulen. Im Freien muss auch hier keine Maske getragen werden.
Bei Warnstufe 3 gilt überall im Schulgebäude, für alle Schulformen eine Maskenpflicht. Im Freien muss keine Maske getragen werden.

Eine genaue Übersicht über die Warnstufen in den Landkreisen und kreisfeien Städten finden Sie auf der Seite der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Corona-Fall in der Klasse: Was passiert dann?
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen alle Mitglieder der Klasse (oder der Lern-/Betreuungsgruppe) sich an fünf aufeinander folgenden Tagen selbst testen. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen. Außerdem gilt für diesen Zeitraum eine Maskenpflicht am Platz. In Quarantäne müssen nur positiv Getestete. Das jeweilige Gesundheitsamt kann im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen anordnen.
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Nach drei Jahren Corona sind alle Regeln außer Kraft, die Zahlen relativ niedrig. Im Vordergrund stehen nun die Folgen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Alle News dazu in unserem Blog.
Keine Teilnahme am Test: Was passiert dann?
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie umgehend wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. An dieser Regel ändert laut Bildungsministerium auch eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte "Befreiung" oder ein Widerspruch gegen die Tests nichts.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie keinen Test machen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Sie bekommen zudem ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, dass sie im Homeschooling während des Wechselunterrichts erhalten haben.
Wie kommt das Testkonzept der Landesregierung an?
Der Philologenverband in Rheinland-Pfalz hält das Hygiene-Konzept der Landesregierung für nicht ausreichend. Er verweist auf steigende Inzidenzen, Impfdurchbrüche und die kälteren Temperaturen, die das ausreichende Lüften in den Klassenzimmern erschwerten.
Die Landesvorsitzende Cornelia Schwartz erklärte dem SWR, die geplante Testreduzierung halte sie nicht für richtig, da der Anteil der Ungeimpften in der Schülerschaft einer der höchsten im öffentlichen Raum sei. Zum Vorschlag des Landeselternbeirats, bei zwei Tests pro Woche zu bleiben, sagte sie, das sei der absolute Mindeststandard, der nicht unterschritten werden sollte.
Angesichts steigender Inzidenzen stößt diese Verringerung der Frequenz von Tests an Schulen auf Unverständnis. "Hoffentlich denkt das Ministerium nochmal darüber nach, die Tests wieder zu erhöhen und mehr zu testen", sagt etwa Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz. Ähnlich äußerte sich Schulleiter Oliver Pick aus der Eifel. In der aktuellen Lage sei der Schritt der Landesregierung nicht nachvollziehbar.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, warnte davor, dass die Corona-Fälle an Schulen nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen seien. Im Redaktionsnetzwerk Deutschland forderte er unter anderem eine Rückkehr zur Maskenpflicht an Schulen.
Wenig Infektionen vor den Herbstferien
Vor den Herbstferien traten in den Schulen in Rheinland-Pfalz nur wenige Corona-Infektionen auf. Der Anteil der positiven Tests lag im Zeitraum von September bis Oktober bei ungefähr 0,03 Prozent. Ende 2,05 Millionen Schnelltests wurden durchgeführt, 563 Infektionen wurden mit einem positiven PCR-Test dann bestätigt.
Seit April müssen sich Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz selbst testen. Die Änderung auf einen Test pro Woche ab November ist die erste großflächige Reduzierung der Teststrategie.