Die Entscheidung der EU-Kommission gegen den Flughafen Hahn und Ryanair sieht vor, dass rund 15 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen. Der Grund ist laut der Brüsseler Institution eine Wettbewerbsverzerrung durch Staatshilfen. Der größte Teil der auferlegten Zahlungen trifft Ryanair: Die Fluggesellschaft soll 13 bis 14 Millionen Euro zurückzahlen, der Flughafen selbst 1,25 Millionen Euro.
Betreiber des Flughafens Hahn: Sind von Strafzahlungen nicht betroffen
Laut der aktuellen Flughafengesellschaft TRiWO Hahn Airport GmbH betrifft die Rückforderung aber nicht den aktuellen Betrieb. Vielmehr richte sie sich gegen die früheren Betreiber und den Insolvenzverwalter. Die TRiWO Hahn Airport GmbH sei keine Rechtsnachfolgerin der von der EU-Kommission adressierten Gesellschaft. "Wir sind durch das Urteil nicht betroffen und müssen auch keine Strafzahlungen leisten", sagte Felix Zimmermann, Pressesprecher der Gesellschaft. Dagegen kündigte Ryanair inzwischen an, Berufung gegen die Entscheidung der EU-Kommission einzulegen.
Zusätzlich zu den Millionenzahlungen werden Zinsen fällig, denn die Maßnahmen liegen teils Jahre zurück. Die Entscheidungen für die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen wurden den Angaben zufolge zwischen 2005 und 2017 getroffen.
Finanzspritzen durch das Land Rheinland-Pfalz für Hahn und Ryanair
Dabei geht es den Angaben zufolge etwa darum, dass Rheinland-Pfalz dem Flughafen Frankfurt-Hahn ein Grundstück überlassen hatte, ohne dafür entschädigt worden zu sein. Ryanair habe von Marketingvereinbarungen und einer Ausbildungsbeihilfe profitiert. Mit der Rückzahlung des Geldes soll wieder Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden.
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Die Bilanz des neuen Hahn-Eigentümers Triwo ist durchwachsen: Erste Zahlen im Passagiergeschäft zeigen eine positive Entwicklung - bei der Fracht sieht das anders aus.
In der EU gelten strenge Regeln, wenn ein Staat heimische Unternehmen mit Finanzspritzen unterstützen möchte. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise ein finanzstarkes Land wie Deutschland seinen Firmen einen unverhältnismäßigen Vorteil verschafft und so etwa Konkurrenz aus dem Markt gedrängt wird.