Es sei sinnlos, Unmengen an Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu durchsuchen und wie "mit einem riesigen Staubsauger" abzusaugen, um eventuell auf kinderpornografisches Material zu stoßen, sagte Herbert Mertin (FDP) in Mainz.
Die Aufklärung von Kindesmissbrauch im Internet sei ihm ein großes Anliegen, betonte er. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung, in der Täter die Anonymität des Internets nutzten und Inhalte sich in Windeseile auf der ganzen Welt verbreiteten, sei der Kampf gegen Missbrauch im Netz eine der größten Herausforderungen.
EU-Vorschlag: Verpflichtung für Plattformen, Dienste nach Material zu durchsuchen
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hatte vor Kurzem einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach Messenger-Plattformen und andere Internetanbieter verpflichtet werden könnten, ihre Dienste nach kinderpornografischen Bildern zu durchsuchen. Sofern ein erhebliches Risiko bestehe, sollten nationale Behörden oder Gerichte die Überprüfung möglicher strafbarer Inhalte durch spezielle Software anordnen können.
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Datenschutzrechliche Einwände: Vorschlag unzulässig?
Dagegen gibt es Bedenken von Bürgerrechtsorganisationen und Politikern. Justizminister Mertin erinnerte an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung, wonach eine solche anlasslose und massenweise Auswertung von Daten unzulässig sei.
Auf der Basis dieser Rechtsprechung sollten alle Regelungen zur effektiven Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornografie ausgeschöpft werden. Mertin schlug vor, möglichst rasch eine rechtssichere gesetzliche Regelung für die Speicherung sogenannter IP-Adressen zu schaffen, mit denen einzelne Endgeräte identifiziert werden könnten.