Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit heute. Sie verbietet das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf landwirtschaftlichen Äckern und Wiesen im Außenbereich. Auch das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sei untersagt.
Grillen zu Hause weiterhin erlaubt
Weiterhin erlaubt ist Feuer zuhause oder in eigens dafür vorgesehenen Orten, wie ausgewiesenen Grillplätzen. Aber auch dort gelte besondere Vorsicht. So müsse das Feuer ständig beaufsichtigt werden und Löschmittel bereitstehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten zudem bevorzugt strom- oder gasbetriebene Grillgeräte verwenden.
Verfügung gilt vorerst bis 7. August
Die Verfügung gilt vorerst bis zum 7. August, sie kann verlängert werden. Die Wormser Ordnungsdezernentin Stephanie Lohr rechtfertigt die Entscheidung mit fast täglichen Flächenbränden im Stadtgebiet: "Unsere Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr sind derzeit stark beansprucht. Lassen Sie uns deshalb alle aufmerksam sein und Vorsicht walten." Die Stadt kündigte an, dass Verursacher von Bränden die Kosten für Löscheinsätze tragen müssen. Diese könnten mehrere tausend Euro betragen.
Feuerverbot auch in anderen Kommunen
Die Stadt Bad Kreuznach ist mit ihrer Allgemeinverfügung zum Brandschutz sogar noch weiter gegangen. Im Stadtgebiet sei offenes Feuer untersagt. Anders als in Worms, wo die Benutzung von Gas- oder Stromgrills empfohlen wird, ist das Grillen in Bad Kreuznach auf dafür ausgewiesenen Plätzen nur mit Gasgrill erlaubt. Die Allgemeinverfügung gilt in Bad Kreuznach vorerst bis zum 14. August. Auch in Ingelheim und Bingen ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen tabu. In Mainz ist man diesen Schritt noch nicht gegangen.