Der 62-jährige Angeklagte war damals Bauleiter und für die Errichtung der Halle mitverantwortlich. Er soll Warnungen ignoriert haben, dass es für die Dachkonstruktion zu wenig Stützbalken gebe und die vorhandenen nicht stark genug seien. Die 24 Tonnen schwere Betondecke war beim Eingießen des Betons eingestürzt und hatte die darauf arbeitenden Männer fast fünf Meter in die Tiefe gerissen. Sie erlitten mehrere Knochenbrüche, einer von ihnen musste sechs Mal operiert werden.

Ein Zeuge von der Gewerbeaufsicht Mainz hatte sich nach dem Unfall den Unglücksort genauer angesehen. Vor Gericht sagte er: "Da hat vieles nicht der Vorschrift entsprochen. So was habe ich noch nicht gesehen." Die Richterin sprach von Pfusch am Bau und nannte es pures Glück, dass beim Einsturz der Decke niemand ums Leben gekommen sei.
Geldstrafe wegen Pfusch am Bau
Das Wormser Amtsgericht hat den Bauleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Baugefährdung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Die Strafe liegt deutlich unter dem zunächst gegen ihn verhängten Strafbefehl. Vor einem halben Jahr sollte er mehr als 11.000 Euro bezahlen. Dagegen hat er laut Wormser Amtsgericht Einspruch eingelegt, weshalb noch einmal verhandelt werden musste. Im aktuellen Verfahren räumte der 62-Jährige, der inzwischen Minijobber ist, eigene Fehler ein. Die Richterin ging auch deshalb mit dem Strafmaß herunter.