Der 74-jährige Pole lebt bei seiner Tochter in einer Gemeinde im Landkreis Alzey-Worms. Nach Angaben des Gerichts hat er angegeben, dass sie ihn wegen verschiedener Erkrankungen pflegen muss. Der Mann beziehe Leistungen zur Grundsicherung im Alter.
Sozialsystem darf nicht belastet werden
EU-Bürger dürfen sich aber nur dann länger in Deutschland aufhalten, wenn nicht das Risiko bestehe, dass sie das Sozialsystem unangemessen belasten, so eine Gerichtssprecherin. Da der 74-Jährige wahrscheinlich den Rest seines Lebens auf Hilfen vom Staat angewiesen wäre, habe der Landkreis Alzey-Worms den Mann zurecht aufgefordert, das Land zu verlassen.
Pflege auch in Polen möglich
Laut Gericht hat er zudem nicht glaubhaft machen können, dass er nur hier gepflegt werden kann und in Polen keine sozialen Kontakte mehr hat. Der Mann will in Berufung gehen.