Eine Hinweistafel hängt im Foyer des Justizzentrums in Wiesbaden. Vor dem Landgericht muss sich ein Vater verwantworten, der sein Baby totgeschüttelt haben soll. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Fredrik Von Erichsen )

Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden

Baby totgeschüttelt: Vater aus Mainz-Kastel muss ins Gefängnis

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Ein 42-Jähriger aus Mainz-Kastel soll sein vier Monate altes Baby zu Tode geschüttelt haben. Das Landgericht Wiesbaden hat ihn nun zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Demnach muss der Mann für drei Jahre und vier Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge drei Jahre und sechs Monate gefordert.

Dass Gericht begründete sein Urteil damit, dass das vier Monate alte Mädchen an einem Schütteltrauma starb. Daran gebe es aufgrund des Gutachtens keinerlei Zweifel. Man habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber andere Ursachen wie eine unentdeckte Krankheit oder ein Sturz seien definitiv auszuschließen, so das Gericht.

Richterin: Tat ist unerklärlich

Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung mehrmals, dass der Grund für die Tat unerklärlich sei. Nach allem, was man während der Verhandlung gehört habe, sei der 42-Jährige ein liebevoller und fürsorglicher Vater, der voll in die Betreuung seiner Kinder eingebunden war. Die Tat sei offenbar ein einmaliges Versagen seinerseits. Die Frage nach dem Warum könne nur er allein beantworten.

Der jetzt Verurteilte leugnet nach wie vor, sein Kind geschüttelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Baby starb an Hirnblutungen

Laut Anklage war der 41-jährige Vater in der betreffenden Nacht im Dezember 2020 mit seiner vier Monate alten Tochter alleine in einem Zimmer, während die Mutter in der Küche beschäftigt war. Das Kind soll möglicherweise in Folge einer Impfung weinerlich gewesen sein. Daraufhin habe es der Vater mehrere Sekunden lang stark geschüttelt. Die vier Monate alte Tochter erlitt laut Anklage Hirnblutungen und starb eine Woche später an den Folgen.

Ähnlicher Fall in Mainz endete mit Freispruch

Vergangenes Jahr stand ein 30-Jähriger aus dem rheinhessischen Essenheim wegen eines ähnlichen Falls vor Gericht. Das Mainzer Landgericht hatte den Mann freigesprochen. Dem Angeklagten habe laut Gericht nicht nachgewiesen werden können, dass er Schuld am Tod des vier Monate alten Kindes habe.

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