Ein Staatsanwalt sitzt im Landgericht hinter einem Stapel Akten. (Foto: dpa Bildfunk, Uwe Anspach/Symbolbild)

Etwa 400.000 Euro Schaden

Mann aus Nieder-Olm wegen Sozialbetrugs verurteilt

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Ein Geschäftsmann ist am Landgericht Koblenz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte für Mitarbeitende keine Sozialvervsicherung bezahlt.

Das Urteil wurde am Landgericht Koblenz gesprochen. Es lautet: zwei Jahre auf Bewährung. Damit muss der 59-Jährige nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zusammen mit seiner Frau hatte er unter anderem Mitarbeiter beschäftigt, ohne für sie Sozialversicherung zu zahlen. Der Schaden habe sich auf knapp 400.000 Euro belaufen, so das Gericht. Die beiden hätten zum Tatzeitpunkt ein Raumausstattungs- und Bauunternehmen geführt.

Ehefrau muss ins Gefängnis

Außerdem soll das Ehepaar im vergangenen Jahr einige scheinselbstständige Mitarbeiter dazu angestiftet haben, unrechtmäßig Corona-Hilfen in Höhe von insgesamt etwa 60.000 Euro zu beantragen. Die Ehefrau des Angeklagten war in einem gesonderten Verfahren bereits verurteilt worden. Sie erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

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SWR