Das Mainzer Landgericht hat entschieden, dass die Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Weil sich während des Gerichtsverfahrens herausgestellt hatte, dass die verurteilte Frau unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet, war sie nach Angaben der Vorsitzenden Richterin während der Tat möglicherweise schuldunfähig. Da von ihr auch weiterhin erhebliche Straftaten zu erwarten seien, stelle sie eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Es besteht noch die Möglichkeit der Revision. Nach Angaben des Anwalts der Frau ist das, so wörtlich, aber "Wahnsinn". Wenn sie dann stattdessen in Haft käme, wäre sie verloren, so der Anwalt. Sollte das in der Psychiatrie alles funktionieren, könnte sie diese möglicherweise irgendwann auf Bewährung verlassen.
Sorgerecht für ihren Sohn wurde entzogen
Zugetragen hat sich der Fall laut Staatsanwaltschaft vor gut einem Jahr. Damals war der heute 40-jährigen Angeklagten das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen worden. Der Junge wurde in einer Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtug in Badenheim (Kreis Mainz-Bingen) untergebracht.
Benzin vergossen und angezündet
Die 40-Jährige wollte offenbar nicht akzeptieren, dass ihr Sohn nicht bei ihr bleiben durfte. Sie ging zur Wohngruppe und wollte ihren Sohn wieder mitnehmen. Außerdem verlangte sie laut Anklage, dass ein Gutachten herausgegeben wird.
Eine Betreuerin der Einrichtung verweigerte aber beides und schickte die Frau weg. Daraufhin schüttete die Angeklagte mehrere Flaschen mit Benzin im Bereich der Eingangstür aus und zündete sie an.
Betreuerinnen und Kinder flüchten durch Fenster
Zwei Betreuerinnen und fünf Kinder flüchteten durch ein Fenster im Erdgeschoss. Ein größeres Feuer brach allerdings nicht aus, laut Anklage wurde nur eine Tür beschädigt.