Zuständig für den Wassersport im Naturschutzgebiet Fulder Aue/Ilmen Aue sei das Bundesverkehrsministerium, da es sich beim Rhein um eine Bundeswasserstraße handelt, so die Interessengemeinschaft Inselrhein. Das gehe jetzt aus einem Schreiben der SGD Süd an Mitglieder der Interessengruppe hervor. Die Gruppe setzt sich dafür ein, dass in dem Gebiet Sportboote, Yachten, Kajaks etc. fahren dürfen.
Klage gegen Wassersportverbot auf dem Rhein erfolgreich
Der Streit um Wassersport im Naturschutzgebiet hatte im vergangenen Sommer hohe Wellen geschlagen. Die SGD hatte Wasserfahrzeugen verboten, in diesem Bereich zu fahren, um die Vögel dort zu schützen. Das Naturschutzgebiet sei ein wichtiger Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel, der nicht durch Wassersport gestört werden sollten.
Unter anderem Wasser- und Angelsportvereine waren empört. Sie wehrten sich vor Gericht und bekamen Recht: Sie können in diesem Jahre nach der Winterruhe der Vögel ihren Sport auf dem Rhein weiterhin ausüben.
Wassersport auf dem Rhein - was entscheidet das Bundesverkehrsministerium?
Dass jetzt für dieses Thema das Bundesverkehrsministerium zuständig ist, löst bei der Interessensgemeinschaft Inselrhein Erleichterung aus. Das Thema sei nun dort, wo es hingehöre, so ein Sprecher. Ob sich allerdings in der Sache vor der Bundestagswahl etwas bewege, sei fraglich.
Naturschutzbund will endgültige Klärung
Die NABU-Gruppe Bingen und Umgebung hofft nun, dass durch das Bundesverkehrsministerium eindeutig geklärt wird, wie mit dem Naturschutzgebiet umgegangen wird. Das Gebiet habe mit seinem Vogelbestand höchsten Schutzstatus, so der Vorsitzende Bardo Petry. Das dort Wassersport betrieben werde, verstoße gegen europäische Naturschutzgesetze.
Eine Stellungnahme der SGD wird in den nächsten Tagen erwartet.