Einen Tag vorher, am 31. Oktober, stürmen Hexen, Geister, Vampire und Skelette auf die Tanzflächen. Für alle die keine Lust auf Halloween haben, für die gibt es normale Partys. Doch ab 4 Uhr muss die Musik laut Gesetz abgedreht werden.
Im Grundgesetz ist geregelt: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. "
Bundesländer legen Feiertagsregel fest
Die Regelung der gesetzlichen Feiertage ist grundsätzlich Ländersache. Deshalb gibt es je nach Bundesland auch Unterschiede.
Für Gereon Haumann, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalz, ist das Tanzverbot immer noch zeitgemäß. "So viele stille Feiertage haben wir nicht. Grundsätzlich haben wir kein Problem damit."
Stichprobenartige Kontrollen
Das Ordnungsamt Mainz macht nach Auskunft des Pressesprechers der Stadt an Allerheiligen stichprobenartige Kontrollen. "Das machen wir immer", sagt Ralf Peterhanwahr. Die Gastronomen wüssten sehr wohl Bescheid und es gebe keine Ausreden. "Wir hatten schon Bußgeldverfahren. Es gibt immer ein paar schwarze Schafe."
Auch halböffentliche Veranstaltungen, die das Tanzverbot umgehen wollten, habe es in der Vergangenheit gegeben, aber da bewegten sich die Veranstalter am Rande der Legalität, so Peterhanwahr. Alle die erwischt werden, müssten mit einem Bußgeld rechnen. All zu oft könne man sich das als Veranstalter aber auch nicht leisten.
Die wichtigsten "stillen Tage" in Rheinland-Pfalz sind: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Heiliger Abend (ab 13 Uhr).