Im April soll die neue sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung in Kraft treten. Diese Satzung soll Hausbesitzern verbieten, Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen zu lassen. Auch, wer länger als zwölf Wochen im Jahr an Urlauber vermietet, muss das von der Stadt genehmigen lassen. Dies zielt unter anderem auf die privaten Vermietungen von Wohnraum als Ferienwohnung, zum Beispiel über Internetplattformen wie "airbnb".

"Diese Satzung ist ein scharfes Schwert."
Die Mainzer Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) nennt die neue Satzung ein "scharfes Schwert". Damit solle Wohnraum in Mainz künftig erhalten bleiben, so Grosse weiter. Allerdings könnten erst Verstöße, die nach in Kraft treten der Satzung bekannt werden, geahndet werden.
Die unbewohnbaren Häuser in der Mainzer Neustadt
Es gibt in Mainz zahlreiche Beispiele für ungenutzten Wohnraum, allen voran die sogenannten Gammelhäuser in der Mainzer Neustadt. Die Stadt Mainz hatte sie 2008 räumen lassen und die Nutzung untersagt, weil in den Häusern unhaltbare Zustände herrschten. Da die Wasserversorgung abgestellt war, hatten die Bewohnerinnen und Bewohner einen Brunnen im Keller gegraben, um an Trinkwasser zu kommen. Die Stromleitungen waren desolat, außerdem gab es Ratten. Der Besitzer hat die Häuser bis heute nicht saniert, so dass sie seit Jahren leer stehen. Das soll künftig in Mainz nicht mehr möglich sein.
Zwei neue Stellen im Bauamt vorgesehen
Die Zweckentfremdungsverbotssatzung kann nur in Kraft treten, weil die Stadt neues Personal einstellen konnte. Zwei Stellen seien im Bauamt vorgesehen, um Internetseiten nach Mietangeboten zu durchforsten oder Anzeigen von Nachbarn aufzunehmen. Die Stadt hat laut Satzung auch die Möglichkeit, gegen Verstöße vorzugehen: Bis zu 50.000 Euro soll es kosten.
Sollte der Stadtrat Anfang April zustimmen, gilt die Satzung zunächst bis Ende März 2027. Dann soll überprüft werden, wie sich der Wohnungsmarkt in Mainz entwickelt hat.