Versuchte räuberische Erpressung und Freiheitsberaubung wirft die Staatsanwaltschaft der 24-jährigen Angeklagten vor. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll sie über ein Internetportal sexuelle Dienste gegen Bezahlung angeboten haben. Bei der Verabredung mit einem Kunden im August 2020 in Mainz habe es dann einen Streit gegeben. Der Kunde soll sich geweigert haben, wie in der Branche üblich, vorab zu zahlen.
Tür abgeschlossen, Messer gezückt
Daraufhin soll die Angeklagte die Wohnungstür abgeschlossen haben, dem Mann mit einem abgebrochenen Besenstiel Schläge angedroht und das Geld gefordert haben. Anschließend, so die Anklage, habe die 24-Jährige den Mann dann auch noch mit einem Messer bedroht. Das Opfer habe der Frau schließlich das Messer abnehmen und die Polizei verständigen können.