Ein Gutachten hatte ergeben, dass der Mann unter einer Psychose leidet und demnach zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war. Staatsanwaltschaft und Verteidiger hatten deswegen gefordert, den Angeklagten nicht zu einer Haftstrafe zu verurteilen, sondern ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In seinen Aussagen im Prozess hatte der 23-Jährige zuvor immer wieder von Verschwörungen und Netzwerken gesprochen, zu denen auch Gefängnismitarbeiter, sein Verteidiger oder die Dolmetscherin gehören würden. Der Gutachter diagnostizierte eine wahnhafte Erkrankung.
Attacke an einer Tankstelle
Der Angeklagte hatte sich im vergangenen Sommer mit seiner Ex-Freundin an einer Tankstelle in Bad Kreuznach verabredet, um einen Wohnungsschlüssel zurückzugeben. Dort hatte er die Frau dann laut Anklage in ein Gebüsch geschubst und mit einem Messer auf sie eingestochen. Die Frau wurde bei dem Angriff schwer verletzt.
Passanten für Hilfe geehrt
Passanten halfen der Frau damals, sie konnten den Täter von ihr wegziehen. Der Angeklagte war schließlich in der Nähe der Tankstelle festgenommen worden. Die Helfer wurden später vom rheinland-pfälzischen Innenministerium für ihr couragiertes Eingreifen geehrt. Damit hätten sie der Frau das Leben gerettet.